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Kann ich die Auslegung meines Vergleichs zum Höchstgericht bringen?

betrifft Vertragspartner, Unterhaltspflichtige, Erben, Prozessparteien
In der Regel nicht. Wie ein Vergleich zu verstehen ist, betrifft nur Ihren Fall und hat üblicherweise keine darüber hinausgehende Bedeutung. Nur bei einer krassen Fehlbeurteilung greift das Höchstgericht ein.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (50 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2000)

Die Auslegung eines Vergleiches stellt keine Rechtsfrage dar, deren Entscheidung zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommen würde.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113785 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 50.

Im Gesetz

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