Muss ich mehr verdienen, um den Unterhalt zahlen zu können?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Antrag auf Familienbonos Plus.OGH 5 Ob 92/19v, 31.07.2019
- Die Sorgfalt eines pflichtbewussten Unterhaltspflichtigen gebietet unter Umständen sogar die Heranziehung zumutbarerweise verwertbaren Vermögens zur Unterhaltsleistung; bei sorgfaltswidriger Verwendung des Vermögensstammes ist auch bereits verbrauchtes (hypothetisches) Vermögen in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.OGH 2 Ob 295/00x, 23.11.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009564 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 6.
- OGH 4 Ob 138/25k, 28.01.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 139/19y, 22.08.2019
- OGH 5 Ob 92/19v, 31.07.2019
- OGH 7 Ob 112/18y, 04.07.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 210/17h, 21.03.2018
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
- ABGB § 140 · Abstammung des Kindes
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 294 · Unterhaltsansprüche und Nettoeinkommen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch bei selbst verschuldetem Jobverlust darf nicht einfach angenommen werden, dass Ihnen das frühere Einkommen weiterhin zur Verfügung steht. Das Gericht muss feststellen, was Sie mit Ihren tatsächlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten am Arbeitsmarkt in diesem Zeitraum wirklich verdienen könnten.
Nein. Wenn Sie den angemessenen Unterhalt aus Ihrem Einkommen decken können, müssen Sie Ihre Liegenschaft nicht vermieten oder verpachten. Eine solche Anspannung ist von Gesetzes wegen nicht geboten.