Muss ein Lokal seine Gäste besonders vor Stolperfallen schützen?
günstig für Gast betrifft Gastwirte, Gäste, Eltern, Kinder, Betreiber von Geschäftsräumen
Ja. Wer Räume für Publikum öffnet, muss jene Gefahren bedenken, die gerade bei dieser Art von Besuch typisch sind. In einem Gastlokal ist damit zu rechnen, dass Gäste durch Alkohol weniger aufmerksam sind und dass Kleinkinder kurz aus dem Blick der Eltern geraten und auch entlegenere Ecken erkunden. An Gaststätten werden deshalb besonders hohe Anforderungen an die Sicherheit gestellt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 17.07.2018 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Die Verkehrssicherungspflicht von Geschäftsräumen muss auf die spezifischen Verkehrsgefahren Bedacht nehmen, die sich aus der Eigenart des jeweiligen Verkehrs ergeben. Besondere Anforderungen sind an Gaststätten zu stellen, denn hier ist typischerweise mit Gästen zu rechnen, deren Aufmerksamkeit etwa durch Alkoholgenuss herabgesetzt ist, aber auch mit Kleinkindern die, wenn auch nur vorübergehend, aus dem Aufmerksamkeitsbereich ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten treten und von Neugier getrieben auch entlegenere Bereiche der Räumlichkeiten aufsuchen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier Sturz über eine Bodenleiste auf der Tanzfläche in einer Gaststätte.OGH 4 Ob 120/18b, 17.07.2018
- Eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht kann sich dann ergeben, wenn mit alkoholbedingter Beeinträchtigung von Verkehrsteilnehmern zu rechnen ist.OGH 5 Ob 276/08m, 13.01.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103156 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 4 Ob 120/18b, 17.07.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1096 · Wechselseitige Rechte
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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