Muss der Wirt beweisen, dass er alles Nötige tat?
günstig für Gast betrifft Gäste, Gastwirte, Hotelbetreiber, Geschädigte
Ja, im Rahmen seiner vertraglichen Haftung trägt er die Beweislast dafür, dass er die erforderlichen und zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat. Er muss den Betrieb, die Anlage und die damit zusammenhängenden Wege und Plätze sicher halten, soweit ihm das zumutbar ist. Wo Alkohol ausgeschenkt wird, gilt eine erhöhte Sorgfalt, weil mit herabgesetzter Aufmerksamkeit und Standsicherheit der Gäste gerechnet werden muss.
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (43 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1970)
Zur Verkehrssicherungspflicht eines Gastwirtes.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Sturz über den Standfuß eines SonnenschirmsOGH 17 Ob 23/25v, 25.02.2026
- Unter gewissen Umständen kann die Sorgfaltspflicht auch erhöht sein, etwa dann, wenn im Lokal Alkohol ausgeschenkt wird und mir einer Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit und Standsicherheit der Gäste gerechnet werden muss.OGH 6 Ob 221/18w, 27.06.2019
- Hier Sturz über eine Bodenleiste auf der Tanzfläche in einer Gaststätte.OGH 4 Ob 120/18b, 17.07.2018
- Hier: Aufstellen einer Tritthilfe zur Überwindung eines Niveauunterschieds, ohne diese an der Wand oder im Boden zu befestigen und ohne einen Handlauf anzubringen.OGH 6 Ob 94/16s, 27.02.2017
- Hier: Ungenügende Sicherung der drei von der Straße zum Restauranteingang führenden Stufen bei extremer, mit Verwehungen verbundener Schneelage in einem 1.700m hoch gelegenen Schiort.OGH 6 Ob 201/08i, 06.11.2008
- Hier: Sturz eines Passanten aufgrund einer eisbedeckten Pfütze zwischen (Kunden-) Parkplatz und Anlage eines Sportgeschäftes bzw einer Fremdenpension.OGH 1 Ob 152/05t, 02.08.2005
- Dabei handelt es sich nicht um eine „allgemeine Verkehrssicherungspflicht", sondern steht dies im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand.OGH 8 Ob 50/05v, 21.07.2005
- Auch Veranstalter einer Messe hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Besucher vor Schäden aus der Benützung der Räumlichkeiten zu bewahren.OGH 8 Ob 50/05v, 21.07.2005
- Keine Pflicht, jede Stelle, von der aus das Gasthaus faktisch erreichbar ist, auch bei schlechten Witterungsverhältnissen in verkehrssicherem Zustand zu halten. Entscheidend sind der sichere Zustand des Gasthauses selbst und der sichere Zugang zu diesem.OGH 9 Ob 162/00i, 06.09.2000
- Hier: Aufbewahrung von Spülmittel in Obstlerflasche.OGH 3 Ob 44/99p, 28.02.2000
- Bei der Lagerung ätzender, giftiger oder sonst besonders gefährlicher Materialien in einem Gastgewerbebetrieb ist besondere Vorsicht angebracht. Die Verkehrssicherungspflicht von Geschäftsräumen muss auf die spezifischen Verkehrsgefahren Bedacht nehmen, die sich aus der Eigenart des jeweiligen Verkehrs ergeben. Besondere Anforderungen sind an Gaststätten zu stellen, den hier ist typischerweise mit Gästen zu rechnen, deren Aufmerksamkeit etwa durch Alkoholgenuss herabgesetzt ist.OGH 3 Ob 44/99p, 28.02.2000
- Hier: Jausenstation auf einer Alm.OGH 7 Ob 66/99b, 28.05.1999
- Vom Gastwirt ist die Anwendung besonderer Sorgfalt zu verlangen.OGH 7 Ob 66/99b, 28.05.1999
- Hier: Aufbewahrung eines ätzenden Mittels in einem Kunststoffbecher, der einem Trinkgefäß ähnlich sieht, ungesichert vor dem Zugriff Dritter in der Theke eines Gastgewerbebetriebes, wo auch mit dem unbefugten Verweilen von Kindern gerechnet werden musste.OGH 10 Ob 529/94, 23.01.1996
- Der Gastwirt muss im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen ergreifen, die von ihm nach der Verkehrsauffassung verlangt werden können.OGH 2 Ob 580/95, 23.11.1995
- GipfelrestaurantOGH 2 Ob 583/93, 23.02.1995
- Im Rahmen dieser vertraglichen Haftung trifft ihn gemäß § 1298 ABGB die Beweislast dafür, dass er die erforderlichen und zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat. Ein Verschulden des Gastwirtes ist immer dann zu verneinen, wenn besondere und wirksame Gegenmaßnahmen nicht erwartet werden können.OGH 4 Ob 553/90, 04.12.1990
- Bezüglich der Sicherheit der Räume bestehen nicht nur Sorgfaltspflichten, sondern es wird auch ein (ohne Gefährdung der Person) benützbarer Raum selbst geschuldet (Erfolgsverbindlichkeit).OGH 8 Ob 583/89, 10.05.1990
- Erhaltung der Anlagen, die den Gästen zur Benützung eingeräumt werden, in verkehrssicherem und gefahrlosem Zustand.OGH 8 Ob 650/88, 22.09.1988
- Damit, dass ein Gast auf das Fensterbrett steigt, sich dort hinhockt oder hinkniet, muss der Gastwirt auch in Ansehung von schlaftrunkenen oder alkoholisierten Personen nicht rechnen.OGH 7 Ob 720/87, 25.02.1988
- Hier: Neuerliche Eisbildung auf Apothekenstufen innerhalb kürzester Zeit.OGH 7 Ob 594/83, 05.05.1983
- Der Casinobetreiber, der zum Gast in einem Vertragsverhältnis stand, hatte den besonderen Verkehr für die Gäste des Spielcasinos eröffnet. Er hatte daher auf Grund der Verkehrssicherungspflicht für einen sicheren Zugang und Abgang seiner Gäste zu sorgen und den Bereich des Einganges zu säubern und zu streuen. Wie groß dieser Bereich ist, hängt von den Umständen des Einganges, die Beschaffenheit seiner Umgebung und die sonstigen örtlichen Verhältnisse an, ebenso aber auch darauf, ob damit gerechnet werden muss, dass eine Gruppe von Personen das Gebäude gleichzeitig verlassen wird.OGH 6 Ob 722/81, 25.11.1981
- Hier: Vereiste Stufen nach Eingangstüre in Uhrmacherladen.OGH 7 Ob 530/81, 12.11.1981
- Die Entschärfung einer Gefahrenquelle durch zumutbare Sicherungsmaßnahmen muss zwar dem Betriebsinhaber als demjenigen auferlegt werden, dem die Eröffnung des Verkehrs zuzurechnen ist, nicht aber dem Verpächter, dem eine betriebstechnische Einflussnahme auf die konkrete Abwicklung des Personalverkehrs und Gästeverkehrs in dem Gang und durch die Tür nicht zukommt; ein privater Besucherverkehr begründet nach der Häufigkeit der Besuche und der Zusammensetzung der Besucherkreis anders einzuschätzenden und gegebenenfalls abzuwehrende Gefahrenmomente.OGH 6 Ob 600/80, 11.02.1981
- Unterlassung des erforderlichen Bestreuens des unmittelbar beim Hoteleingang gelegenen glatten harten Schnees - Verschuldensteilung 1:1.OGH 7 Ob 640/80, 11.09.1980
- Hier: Veranstalter einer Ausstellung.OGH 5 Ob 701/77, 24.01.1978
- Verletzung eines Gastes durch einen von einem auf fremden Grund stehenden Baum in den Gastgarten fallenden Ast.OGH 6 Ob 737/76, 03.03.1977
- Hier: Verletzung infolge Vereisung im Tankstellenbereich (WC).OGH 5 Ob 148/75, 23.09.1975
- Schutz jedes befugten Benützers - von Geschäftsbetrieb ausgehende Gefahrenquelle.OGH 7 Ob 220/74, 21.11.1974
- Die dabei zu stellenden Anforderungen dürfen die Grenze des Zumutbaren nicht überschreiten.OGH 7 Ob 157/73, 24.10.1973
- Der Gastwirt hat alles vorzukehren, um die Sicherheit des Betriebes, der Anlage oder der damit im Zusammenhang befindlichen Wege und Plätze zu erhalten.OGH 5 Ob 306/71, 01.12.1971
- Haftung für schadhaftes Geländer.OGH 7 Ob 162/71, 24.11.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023421 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 43.
- OGH 17 Ob 23/25v, 25.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 142/23b, 28.09.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 91/22a, 08.11.2022, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 221/18w, 27.06.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 120/18b, 17.07.2018, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 94/16s, 27.02.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Verwandte Fragen
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