Wie stark muss ein Wirt sein Lokal absichern?
günstig für Gastwirt betrifft Gastwirte, Gäste, Veranstalter, Hoteliers
Welche Sicherungsmaßnahmen einem Gastwirt zumutbar und erforderlich sind, hängt immer von den Umständen des einzelnen Falls ab. Der Oberste Gerichtshof überprüft solche Entscheidungen nur, wenn dabei ein grober Fehler zu korrigieren ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Welche Sicherungsmaßnahmen einem Gastwirt zumutbar und erforderlich sind, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Derartige Einzelfallentscheidungen sind für den Obersten Gerichtshof nur dann überprüfbar, wenn im Interesse der Rechtssicherheit ein grober Fehler bei der Auslegung der anzuwendenden Rechtsnorm, konkret bei der Auslegung des unbestimmten Gesetzesbegriffes der Unzumutbarkeit korrigiert werden müsste.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Sturz über einen wegen derselben Farbe am ansonsten ebenen Parkplatz angebrachten Hochbordstein bei schlechten Sichtverhältnissen bejaht.OGH 6 Ob 172/23x, 25.09.2023
- Hier: Verletzung von Verkehrssicherungspflicht bei Sturz auf Stiege wegen nassem, gefallenen Laub verneint.OGH 7 Ob 76/23m, 24.05.2023
- Hier: Sturz auf der Terrasse einer Bäckerei.OGH 4 Ob 20/21a, 20.04.2021
- In zeitlicher Hinsicht endet die Schutzpflicht eines Gastwirts aus dem Bewirtungsvertrag nicht schon mit der Konsumation des Getränks oder der Speise und der Bezahlung durch den Gast, sondern erst mit der Beendigung des Naheverhältnisses.OGH 7 Ob 242/13h, 26.02.2014
- Der Gastwirt muss auch Sicherungsmaßnahmen im Außenbereich, soweit dies zumutbar ist, treffen. Voraussetzung sind Verfügungsmacht und Einflussnahmemöglichkeit des Gastwirts auf den Gefahrenbereich.OGH 7 Ob 242/13h, 26.02.2014
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Überprüfung der Wasserversorgungsanlage.OGH 8 Ob 106/12i, 29.08.2013
- Hier: Verkehrssicherungspflichten des Betreibers einer Wasserrutsche.OGH 1 Ob 114/08h, 11.08.2008
- Keine Haftung für Verletzung eines Zusehers bei einem Eishockeyspiel der Klasse Miniknaben.OGH 4 Ob 56/07z, 23.04.2007
- Hier: Benützung einer Wassersprunganlage in einem Strandbad.OGH 9 Ob 70/06v, 15.11.2006
- Die Festlegung des konkreten Inhaltes der Verkehrssicherungspflicht, also die Festlegung, unter welchen besonderen Umständen bestimmte Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren dem Veranstalter noch zumutbar sind (oder schon die Grenze der Zumutbarkeit übersteigen), ist wegen der gänzlich unterschiedlichen Gegebenheiten selbst bei gleichartigen Veranstaltungen nicht möglich.OGH 6 Ob 314/00w, 17.01.2001
- Hier: Verwendung brennender Tischkerzen bei Maskenball.OGH 8 Ob 253/00i, 09.11.2000
- Hier: Geschäftslokal.OGH 9 Ob 404/97w, 28.01.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078150 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 28.
- OGH 1 Ob 80/24g, 25.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 223/23g, 25.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 142/23b, 28.09.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 6 Ob 172/23x, 25.09.2023
- OGH 7 Ob 76/23m, 24.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 91/22a, 08.11.2022, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 120/18b, 17.07.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 970 · Gastaufnahme
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 502
- ZPO § 508a
Verwandte Fragen
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