Darf ein Gericht eine wünschenswerte Regel selbst schaffen?
betrifft Kläger, Beklagte, Unternehmer, Konsument
Dass eine Regelung rechtspolitisch wünschenswert wäre, genügt nicht, um eine bestehende Regel auf einen ungeregelten Fall zu übertragen. Für eine solche Ergänzung des Rechts reicht das allein nicht aus.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Das bloß rechtspolitisch Erwünschte ist keine ausreichende Grundlage für eine ergänzende Rechtsfindung durch Analogiebildung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Keine analoge Anwendung des § 33 Abs 2 MSchG bei einer eingetragenen Marke, die infolge ihrer Benutzung Unterscheidungskraft nur für eine Region oder ein Bundesland erworben hat.OGH 4 Ob 172/25k, 25.11.2025
- Keine planwidrige Lücke des § 306 Abs 1 ASVG trotz der Versorgungslücke, die dadurch entsteht, dass Umschulungsgeld frühestens ab der Feststellung des Pensionsversicherungsträgers iSd § 367 Abs 4 Z 1 ASVG gebührt (§ 39b Abs 1 Satz 2 AlVG).OGH 10 ObS 125/22p, 16.05.2023
- Analoge Anwendung des § 183 VersVG auf die Berufsunfähigkeitsversicherung.OGH 7 Ob 45/19x, 26.06.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103694 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 11.
- OGH 4 Ob 172/25k, 25.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObS 4/24g, 27.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 142/23i, 04.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 27/23w, 26.07.2023, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
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