Wann darf das Gericht eine Lücke im Gesetz schließen?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Konsument, Unternehmer
Nur dann, wenn das Gesetz gemessen an seiner eigenen Absicht unvollständig geblieben ist, der Gesetzgeber Ihren Fall also übersehen hat, obwohl er ihn nach denselben Maßstäben hätte regeln müssen. Dann wird die Regel eines vergleichbaren Falls sinngemäß angewendet. Hat der Gesetzgeber die Rechtsfolge dagegen bewusst nicht angeordnet, liegt keine Lücke vor, und dass eine Regelung wünschenswert wäre, genügt nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (156 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Eine Rechtslücke ist eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts, gemessen am Maßstab der gesamten geltenden Rechtsordnung. Das Gesetz ist in einem solchen Fall, gemessen an seiner eigenen Absicht und immanenten Teleologie, ergänzungsbedürftig, ohne dass seine Ergänzung einer vom Gesetz gewollten Beschränkung widerspricht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur planwidrigen Lücke des § 786 ABGB (Auskunftsanspruch) im Hinblick auf Begünstigte einer Privatstiftung.OGH 2 Ob 115/25p, 26.03.2026
- Hier: Keine Ausdehnung des § 15 Abs 1 GBG auch auf Superädifikate.OGH 5 Ob 151/25d, 29.01.2026
- Hier: Keine analoge Anwendung des § 33 Abs 2 MSchG bei einer eingetragenen Marke, die infolge ihrer Benutzung Unterscheidungskraft nur für eine Region oder ein Bundesland erworben hat.OGH 4 Ob 172/25k, 25.11.2025
- Hier: Keine analoge Anwendung von § 409a StPO (Ratenzahlung) Zwangsstrafen nach § 79 Abs 1 AußStrGOGH 8 Ob 108/25b, 30.09.2025
- Hier: Keine analoge Anwendung des § 8a BEinstG im dienstgerichtlichen VerfahrenOGH 2 Dg 1/25b, 18.06.2025
Alle 51 Ergänzungen anzeigen
- hier: Ablehnung einer analogen Anwendung des § 326 StPO auf die Beratung im schöffengerichtlichen Verfahren mangels Gesetzeslücke.OGH 14 Os 61/23m, 25.03.2025
- Hier: zu § 70 Abs 2 VersVGOGH 7 Ob 5/25y, 19.03.2025
- Eine analoge Anwendung der in § 27 KHVG angeordneten Hemmung kommt damit nicht in Betracht.OGH 7 Ob 204/24m, 29.01.2025
- Hier: Nachträgliche Regelungslücke in § 90 Abs 1 Z 1 ASGG.OGH 10 ObS 136/23g, 16.04.2024
- Hier analoge Anwendung des anerbenrechtlichen Übernahmspreises auf den Übergabsvertrag mit dem Neffen des Erblassers.OGH 2 Ob 9/24y, 21.03.2024
- Hier: Der in § 373b StPO vorgesehene Befriedigungsanspruch des Opfers, dem eine Entschädigung "rechtskräftig zuerkannt" wurde, soll auch dann zustehen, wenn das Opfer über seinen Anspruch einen vollstreckbaren Vergleich geschlossen hat.OGH 1 Ob 101/23v, 05.03.2024
- Hier: § 758 Abs 2 Satz 1 ABGB.OGH 2 Ob 163/23v, 25.10.2023
- Hier: Keine analoge Anwendung des § 12 Abs 2 Pauschalreisegesetz (Ersatzfähigkeit der entgangenen Urlaubsfreude)OGH 8 Ob 55/23f, 03.08.2023
- Planwidrige Gesetzeslücke betreffend § 783 Abs 1 Satz 2 ABGB idF ErbRÄG 2015.OGH 2 Ob 100/23d, 25.07.2023
- Hier: Die §§ 56 Abs 2, 84 Abs 5 AktG und § 171 Abs 2 UGB sind in der Frage der Geltendmachung von Drittansprüchen gegenüber dem Anschlussprüfer nicht verallgemeinerungsfähig. Eine Analogie zu § 69 Abs 5 IO kommt zumindest hinsichtlich Neugläubigern nicht in Betracht.OGH 3 Ob 58/23k, 21.06.2023
- Keine planwidrige Lücke des § 306 Abs 1 ASVG trotz der Versorgungslücke, die dadurch entsteht, dass Umschulungsgeld frühestens ab der Feststellung des Pensionsversicherungsträgers iSd § 367 Abs 4 Z 1 ASVG gebührt (§ 39b Abs 1 Satz 2 AlVG).OGH 10 ObS 125/22p, 16.05.2023
- Hier: (Verneinte) analoge Anwendbarkeit des § 290 EO auf Ansprüche auf Beihilfen der COFAG.OGH 3 Ob 42/23g, 19.04.2023
- Hier: Keine planwidrige Lücke des § 11c Abs 2 VersVG, um eine analoge Ausdehnung auch auf ein vom Versicherer eingeholtes kriminaltechnologisches Gutachten zu rechtfertigen.OGH 7 Ob 72/22x, 29.06.2022
- Hier: Analoge Anwendung des Schriftformerfordernisses des § 3 Abs 6 BauKG auf die Pflichtenübertragung nach § 9 Abs 1 BauKG.OGH 2 Ob 203/21y, 27.01.2022
- Hier: keine aktorische Kaution im wohnrechtliche Außerstreitverfahren.OGH 5 Ob 130/20h, 02.09.2020
- Hier: § 165a VersVG idF BGBl Nr 90/1993.OGH 7 Ob 241/18v, 30.01.2019
- Fremdwährungskredit; keine analoge Anwendung des § 27 KSchG.OGH 1 Ob 190/16x, 16.03.2017
- Bei der Ermittlung der ratio legis ist auf die Rechtsentwicklung Bedacht zu nehmen; dies kann zur Feststellung einer „nachträglichen“ Gesetzeslücke führen.OGH 3 Ob 136/15v, 15.07.2015
- Hier: Mutterschaftsaustritt iSd § 15r MSchG als rückforderungsschädliche Beendigung nach § 2d Abs 4 Z 3 AVRAG.OGH 8 ObA 57/14m, 29.09.2014
- Hier: Keine Analogie zu § 25 Abs 3 GlücksspielG hinsichtlich Spekulationsgeschäften an der Börse.OGH 4 Ob 126/14d, 17.09.2014
- Keine analoge Anwendung des § 15 KSchG.OGH 5 Ob 205/13b, 13.03.2014
- Hier: § 255 Abs 2 ASVG.OGH 10 ObS 12/14h, 25.02.2014
- Hier: Das Fehlen einer § 142 UGB entsprechenden Regelung im Genossenschaftsrecht kann nicht als planwidrige Unvollständigkeit des Umgründungsrechts angesehen werden.OGH 6 Ob 160/13t, 16.12.2013
- Hier: Problematik des Mietzinsminderungsanspruchs nach Mängelbehebung durch den Mieter; keine analoge Anwendung des § 1096 ABGB mangels planwidriger Gesetzeslücke. Mit ausführlicher Darstellung der Gesetzesmaterialien zur WRN 2006.OGH 2 Ob 165/13y, 14.11.2013
- Hier: Keine Regelungslücke bei § 10 Abs 3 und 4 WEG.OGH 5 Ob 190/10t, 24.01.2011
- Der rechtspolitische Wunsch, dass eine bestimmte Regelung gerecht(er) wäre, vermag für sich allein eine planwidrige Lücke nicht zu begründen.OGH 10 ObS 25/10i, 02.03.2010
- Hier: § 2 Z 3 Wr Ausländergrunderwerbsgesetz.OGH 5 Ob 52/08w, 01.04.2008
- Begnügt sich der Gesetzgeber bei der Novellierung von Ausländergrunderwerbsgesetzen trotz des Gesetzeszwecks, die Umgehung des Ausländergrundverkehrsrechts zu verhindern, mit einer im Vergleich zu anderen Landesgesetzen engeren Definition der Ausländereigenschaft, können auf rechtspolitisch vielleicht wünschenswerte Ergebnisse gestützte Überlegungen eine extensive Auslegung nicht rechtfertigen.OGH 5 Ob 52/08w, 01.04.2008
- Hier: Die für Notare und Gerichte maßgebliche Rechtsentwicklung in Richtung einer Identitätsprüfung durch einen Lichtbildausweis hat der Gesetzgeber bei den Legalisatoren nicht nachvollzogen. Die Beglaubigung durch den Legalisator auf Grund einer (bloßen) Identitätsprüfung an Hand eines Lichtbildausweises ist daher durch den unverändert gebliebenen Wortlaut des Art IV § 8 Abs 1 Vlbg GARG nicht gedeckt. Insoweit besteht aber auch keine durch Analogie (etwa zu § 55 Abs 1 Z 5 NO) zu schließende Gesetzeslücke.OGH 5 Ob 234/07h, 06.11.2007
- Annahme einer Gesetzeslücke in § 177 Abs 3 ArbVG, welche durch analoge Anwendung der aus der Bestimmung des § 91 Abs 1 ArbVG abzuleitenden allgemeinen Informationsverpflichtungen, die nach § 177 Abs 3 ArbVG auch im Verhältnis zwischen den „Schwesterunternehmen" zum Tragen kommen, geschlossen werden kann.OGH 8 ObA 107/06b, 31.01.2007
- Hier: Annahme einer Gesetzeslücke in § 10 Abs 7 MuttSchG; analoge Anwendung der §§ 10 Abs 2, 10a MuttSchG für den Fall der schriftlichen einvernehmlichen Auflösung in Unkenntnis der Schwangerschaft.OGH 8 ObA 76/06v, 23.11.2006
- Hier: Die kartellrechtliche Geldbuße ist eine Sanktion mit strafrechtsähnlichem Charakter. Nach Auffassung des Senats bedeutet es einen Wertungswiderspruch, gäbe es im Kartellrecht - anders als im Straf- und Verwaltungsstrafrecht - keine Möglichkeit, von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung unbedeutend sind.OGH 16 Ok 52/05, 27.02.2006
- Hier: Analoge Anwendung des § 18 Abs 4 ECG im Bereich des TKG.OGH 4 Ob 7/04i, 16.03.2004
- Ob eine Gesetzeslücke vorliegt, ist auf Grund der Rechtsordnung einschließlich aller auch als Auslegungskriterien heranzuziehenden Maßstäbe zu beurteilen. Eine teleologische Lücke liegt vor, wenn die - mit Hilfe der Interpretationsregeln ermittelte - ratio legis (das höhere Rechtsprinzip) in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz die Erstreckung der Rechtsfolgenanordnung (der Werttendenz) einer gesetzlichen Norm (oder auch mehrerer Vorschriften) auf den gesetzlichen nicht unmittelbar geregelten Fall fordert.OGH 4 Ob 7/04i, 16.03.2004
- Ohne Vorliegen einer Gesetzeslücke gleichsam an die Stelle des Gesetzgebers zu treten und einen Regelungsinhalt (rechtsfortbildend) zu schaffen, dessen Herbeiführung ausschließlich diesem obläge, steht den Gerichten nicht zu.OGH 10 ObS 236/99z, 06.06.2000
- Hier: Keine analoge Anwendung des § 13 Abs 2 WEG.OGH 5 Ob 334/99z, 25.01.2000
- Hier: § 11 Abs 2 KGG.OGH 10 ObS 266/99m, 09.11.1999
- Hat der Gesetzgeber eine bestimmte Rechtsfolge für einen bestimmten Sachverhalt bewusst nicht angeordnet, so fehlt es an einer Gesetzeslücke und demgemäß auch an der Grundvoraussetzung einer ergänzenden Rechtsfindung.OGH 1 Ob 265/98x, 24.11.1998
- Das bloß rechtspolitisch Erwünschte vermag dagegen der ergänzenden Rechtsfindung durch Analogiebildung nicht als ausreichende Grundlage zu dienen. Eine Gesetzeslücke ist nur dann anzunehmen, wenn Wertungen und Zweck der konkreten gesetzlichen Regelung die Annahme rechtfertigen, der Gesetzgeber habe einen nach denselben Maßstäben regelungsbedürftigen Sachverhalt übersehen.OGH 1 Ob 235/98k, 27.10.1998
- Eine Gesetzeslücke liegt vor, wenn die aus der konkreten gesetzlichen Regelung hervorleuchtenden Zwecke und Werte die Annahme nahelegen, der Gesetzgeber habe einen nach denselben Maßstäben regelungsbedürftigen Sachverhalt übersehen.OGH 5 Ob 42/98g, 24.02.1998
- Wurde von der Gesetzgebungsinstanz für einen bestimmten Sachverhalt eine bestimmte Rechtsfolge bewusst nicht angeordnet, so fehlt es an einer Gesetzeslücke und daher auch an der Möglichkeit ergänzender Rechtsfindung.OGH 10 ObS 2354/96s, 05.11.1996
- Eine solche Unvollständigkeit liegt jedoch nur vor, wenn eine anzuwendende Rechtsvorschrift zwar vorhanden, aber in einer bestimmten Richtung nicht präzisiert (unvollständig) ist. Durch Analogie ist nicht eine beliebige, sondern nur eine im System liegende Lösung anzustreben. Eine unechte Lücke liegt vor, wenn man von einem bestimmten Standpunkt aus die konkrete Regelung eines Sachverhalts erwartet, eine solche aber fehlt.OGH 1 Ob 7/95, 29.05.1995
- Dass eine Regelung wünschenswert wäre, rechtfertigt noch nicht die Annahme einer Gesetzeslücke.OGH 7 Ob 586/91, 04.09.1991
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 221/89, 30.08.1989
- Eine planwidrige Gesetzeslücke ist durch Analogie zu schließen.OGH 10 ObS 330/88, 10.01.1989
- Eine Gesetzeslücke liegt vor, wenn die Regelung eines Sachbereiches keine Bestimmung für eine Frage enthält, die im Zusammenhang mit dieser Regelung an sich geregelt werden müsste.OGH 6 Ob 16/85, 12.12.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008866 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 156.
- OGH 8 ObA 26/26w, 19.08.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 48/26d, 27.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 26/25v, 20.05.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 151/25d, 29.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 56/25f, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 172/25k, 25.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 148/25p, 30.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 60/25g, 24.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 5/25y, 19.03.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObS 4/24g, 27.02.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Art. 4 § 7
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 306 · Übergangsgeld
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