Darf mich der Chef entlassen, wenn ich trotz Ermahnung weitermache?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 22.01.2025 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Arbeitsleistung des Klägers an Samstagen, obwohl er wiederholt aufgefordert wurde, dieses Verhalten zu unterlassenOGH 9 ObA 101/24d, 22.01.2025
- Hier: Fortgesetzt pflichtwidriges Verhalten einer Reinigungskraft trotz Ermahnungen.OGH 8 ObA 107/02x, 08.08.2002
- Hier: Beharrliche Weigerung eine aufgetragene Arbeit durchzuführen.OGH 8 ObA 76/01m, 26.04.2001
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 109/95, 12.07.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0104124 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 20.
- OGH 9 ObA 101/24d, 22.01.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 53/23v, 26.07.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 105/22i, 20.10.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 22/19x, 27.06.2019, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
GewO 1859 §82 litf
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In der Regel ja. Eine Ermahnung darf nur dann unterbleiben, wenn Ihre Weigerung so eindeutig und endgültig ist, dass eine Ermahnung eine sinnlose Formalität wäre. Entscheidend ist, ob Sie den Ernst der Lage erkennen konnten. Nehmen Sie erkennbar einen nicht völlig willkürlichen Rechtsstandpunkt ein, ist eine Ermahnung nicht entbehrlich.
Eine Pflichtverletzung gilt nur dann als beharrlich, wenn sie sich wiederholt hat. Ein einzelner Vorfall genügt nur, wenn er so schwer wiegt, dass man daraus zu Recht auf eine dauerhafte Haltung des Beschäftigten schließen kann.