Können Erben das Schmerzengeld eines Verstorbenen noch fordern?
günstig für Erbe betrifft Erben, Unfallopfer, Geschädigte, Schädiger, Versicherer
Ja. Seit 1991 geht ein Anspruch auf Schmerzengeld auf die Erben über, auch wenn der Verletzte ihn zu Lebzeiten noch nicht geltend gemacht hat. Dass das Gesetz von einem Verlangen spricht, hat keine eigenständige Bedeutung mehr.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 04.11.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Den Worten "auf Verlangen " im § 1325 ABGB kommt keine eigenständige Bedeutung mehr zu. Seit der EO-Nov. 1991 sind auch auf § 1325 ABGB gestützte Schmerzengeldansprüche unabhängig von ihrer Geltendmachung durch den Verletzten vererblich.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105270 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 5 Ob 88/21h, 04.11.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 48/16x, 28.03.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
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