OGH 5 Ob 88/21h
Worum es ging: Wer ist Eigentümer, solange die Erbschaft noch nicht übergeben ist?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Bis das Gericht die Erbschaft förmlich übergibt, gehört das Vermögen weder dem Verstorbenen noch schon den Erben. Es bildet in dieser Zeit eine eigene Vermögensmasse, die klagen und geklagt werden kann. Handeln kann sie allerdings nur durch einen Vertreter.
Mit der Einantwortung gehen jene Rechte auf Sie über, die der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes im Besitz hatte. Die Einantwortung umfasst alle zum Nachlass gehörenden Vermögensteile, nicht nur jene, die im Verfahren behandelt wurden.
Ein Sachverständiger kann auch einer Person haften, die das Gutachten nicht bestellt hat. Voraussetzung ist, dass für ihn erkennbar war, dass der Besteller gerade auch die Interessen dieser Person mitverfolgt hat.
Ein Vertrag kann auch Sorgfalts- und Schutzpflichten gegenüber Personen begründen, die selbst nicht Vertragspartner sind. Das ist dann anzunehmen, wenn bei objektiver Auslegung des Vertrags eine solche Pflicht auch in Bezug auf die dritte Person übernommen wurde, und sei es nur gegenüber dem Vertragspartner.
Ja. Führt eine unsachgemäße Reparatur erst nach dem Verkauf zu einem Sachschaden am Fahrzeug, sind Sie als Käufer berechtigt, den Schädiger unmittelbar zu klagen. Der Schaden ist dann bloß auf Sie verlagert und kein bloßer Drittschaden. Voraussetzung ist, dass der Vorbesitzer im Zeitpunkt der Schädigung selbst keinen Nachteil erlitten hat.
Die Bedenken gegen den Ersatz an nur mittelbar Geschädigte greifen nicht, wenn der Schaden nur verlagert wurde. Es geht dann um jenen Schaden, der ohnehin normalerweise beim unmittelbar Geschädigten eintritt und zu ersetzen wäre. In die Betrachtung kommt also kein zusätzlicher Schaden hinein.
Hat wirtschaftlich ausnahmsweise ein Dritter den Schaden zu tragen, wird der Schädiger dadurch nicht frei. Das gilt etwa, wenn der Verkäufer noch Eigentümer ist, der Käufer aber schon die Gefahr trägt, oder wenn der Schenker noch Eigentümer ist und der Beschenkte den Verlust trägt. Die Überwälzung entlastet den Schädiger nicht.
Schadenersatz kann nur verlangen, wer durch die rechtswidrige Handlung unmittelbar verletzt ist. Ob das der Fall ist, hängt davon ab, ob die verletzte Vorschrift gerade den Schutz Ihrer Interessen bezweckt. Eine Ausnahme besteht für Hinterbliebene, wenn jemand getötet wurde.
Ein Sachverständiger kann auch Ihnen gegenüber haften, wenn Sie das Gutachten nicht selbst bestellt haben. Voraussetzung ist, dass für den Sachverständigen erkennbar war, dass der Auftraggeber mit dem Gutachten auch Ihre Interessen verfolgt.
Bei der Auslegung eines Vertrags ist für den meist nicht besprochenen Fall einer Störung anzunehmen, dass sich die Parteien auch zum Schutz jener Personen und Sachen verpflichten wollten, deren räumlicher Kontakt mit der Hauptleistung beim Vertragsabschluss vorhersehbar war. Gemeint sind Personen und Sachen, die der Leistung nahestehen und an denen der Vertragspartner ein sichtbares eigenes Interesse hat oder für die ihn offensichtlich eine Fürsorgepflicht trifft.
Ein Steuerberater muss die besondere Sorgfalt eines Fachmanns einhalten. War er jahrelang für Sie tätig, treffen ihn Schutz-, Fürsorge- und Aufklärungspflichten. Schon die beiläufige Äußerung, er wisse von der Sache und das gehe in Ordnung, kann ein Rat sein, für den er einstehen muss.
Manche Verträge verpflichten einen Vertragspartner auch dazu, bestimmte dritte Personen zu schützen, die der Vertragsleistung nahestehen. Diese Dritten können dann einen eigenen Schaden aus dem fremden Vertrag geltend machen.
Ihr Anwalt muss die Gesetze und die einhellige Rechtsprechung kennen. War ein Prozess danach klar aussichtslos, hätte er Sie darauf hinweisen müssen. Tut er das nicht, ist seine Tätigkeit wertlos: Er schuldet Ihnen Ersatz für Ihre Nachteile und darf kein Honorar verlangen.
Ja. Seit 1991 geht ein Anspruch auf Schmerzengeld auf die Erben über, auch wenn der Verletzte ihn zu Lebzeiten noch nicht geltend gemacht hat. Dass das Gesetz von einem Verlangen spricht, hat keine eigenständige Bedeutung mehr.
Nein. Ein eigenes Schmerzengeld dafür, dass das Leben verkürzt wurde, gibt es nicht, denn der Ausgleich endet mit dem Tod des Verletzten. Litt er aber daran, dass er um seine geringere Lebenserwartung wusste, kann das bei der Bemessung seines Schmerzengeldes berücksichtigt werden.
Ein Steuerberater, der den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft erstellt, haftet grundsätzlich nicht für Vermögensschäden Dritter, die er fahrlässig verursacht. Dritte können sich daher im Regelfall nicht auf diesen Abschluss stützen.
Nein. Als Erbe können Sie nur jene Nachteile geltend machen, die auch die verstorbene Person gegenüber dem Schädiger hätte geltend machen können. Weiter reicht Ihre Stellung als Erbe nicht. Der entschiedene Fall betraf Schadenersatz wegen einer Schlechtberatung.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Korneuburg, 25.09.2020, 11 Cg 6/19b-22
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 12.01.2021, 33 R 123/20f-26
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1299 ABGB § 1325 ABGB § 1337 ABGB § 1448 ABGB § 531 EStG 1988 § 124b EStG 1988 § 16 ZPO § 52
Entscheidungstext
59 Absätze, 27.169 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
04.11.2021
Geschäftszahl
5Ob88/21h
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann, die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Dr. R*, vertreten durch die Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien, gegen die beklagte Partei Mag.a H*, vertreten durch die Frieders Tassul & Partner Rechtsanwälte OG, Wien, wegen 4.891,53 EUR sA und Feststellung (Gesamtstreitwert: 58.698,36 EUR), über den Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 12. Jänner 2021, GZ 33 R 123/20f-26, mit dem das Urteil des Landesgerichts Korneuburg vom 25. September 2020, GZ 11 Cg 6/19b-22, aufgehoben wurde, in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen und zu Recht erkannt:
Spruch
Dem Rekurs wird Folge gegeben.
Der Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichts wird behoben und in der Sache selbst dahin erkannt, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird.
Die Entscheidung über die Kosten der Rechtsmittelverfahren bleibt dem Erstgericht vorbehalten.
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