Kann ich jemanden wegen einer falschen Anzeige klagen?
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Eine Klage wegen rufschädigender Behauptungen ist bei einer Strafanzeige nur dann berechtigt, wenn der Anzeiger wusste, dass sie falsch ist. Eine vertrauliche Anzeige soll im Interesse der Allgemeinheit auch dann erlaubt sein, wenn sich die Angaben als unwahr erweisen. Als Kläger müssen Sie beweisen, dass der Anzeiger die Unwahrheit kannte und vorsätzlich handelte.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Die auf § 1330 Abs 2 ABGB gestützte Klage wäre nur im Fall einer wissentlich falschen Strafanzeige (Vorsatz des Anzeigers) berechtigt. Die vertrauliche Anzeige soll selbst bei Unwahrheit der Tatsachenmitteilung im Interesse der Allgemeinheit möglich (= nicht rechtswidrig) sein (so schon SZ 56/124). Die Beweislast für die Kenntnis der Unwahrheit und den Vorsatz des Täters trifft den Kläger.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Klage ist daher abzuweisen, wenn der Täter zwar den Wahrheitsbeweis nicht erbracht oder gar nicht angetreten, die Unwahrheit jedoch nicht wider besseres Wissen behauptet hat.OGH 6 Ob 173/23v, 20.12.2023
- Hier: Der Rechtfertigungsgrund ist nur dann nicht gegeben, wenn Behauptungen wider besseres Wissen und insofern rechtsmissbräuchlich erhoben wurden.OGH 8 Ob 64/21a, 03.08.2021
- Die Überlegungen zur Privilegierung von Parteibehauptungen, Aussagen oder Anzeigen lassen sich nicht auf außergerichtliche Auseinandersetzungen übertragen. Dabei findet nämlich kein rechtsförmiges Verfahren statt, in dessen Zuge auch die Richtigkeit der Behauptungen geklärt werden könnte.OGH 6 Ob 105/17k, 07.07.2017
- Hier: Rechtfertigung nach § 1330 Abs 2 dritter Satz ABGBOGH 6 Ob 42/14s, 13.03.2014
- Im Allgemeinen wird von der Rechtsprechung eine grundsätzlich anzunehmende Rechtfertigung einer ehrenbeleidigenden oder kreditschädigenden Äußerung dann verneint, wenn diese wissentlich falsch ist.OGH 6 Ob 42/14s, 13.03.2014
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- Hier: Behauptung eines Rechtsanwalts ein anderer Rechtsanwalt hätte ihm in einem Schreiben gewerbsmäßigen Betrug vorgeworfen.OGH 6 Ob 170/13p, 30.09.2013
- Die Erstattung von (nicht wissentlich unrichtigem) Prozessvorbringen ist nur dann nach § 1330 ABGB gerechtfertigt, wenn dieses Vorbringen nicht nur zeitlich aus Anlass bzw im Rahmen eines Verfahrens erstattet wird, sondern auch einen ‑ wenn auch großzügig zu beurteilenden - inhaltlichen Zusammenhang mit dem Verfahrensgegenstand aufweist. Vorbringen, das rechtlich unerheblich ist und auch nicht zur Illustration, Ausfüllung oder Untermauerung des rechtlich relevanten Tatsachenvortrags erstattet wird, sondern lediglich dazu dient, den Prozessgegner anzuschwärzen bzw herabzusetzen, wäre im Sinne der dargestellten Rechtsprechung nicht privilegiert.OGH 6 Ob 196/12k, 31.01.2013
- Diese Grundsätze finden keine Anwendung, wenn eine Prozesspartei nicht Behauptungen aufstellt, sondern (lediglich) den Prozessgegner bzw dessen Rechtsanwalt beschimpft (vgl in diesem Sinn 6 Ob 292/97b); insoweit sind ja weder der Wahrheitsbeweis noch der Beweis der Kenntnis der Unrichtigkeit der Äußerung denkmöglich.OGH 6 Ob 40/09i, 26.03.2009
- Hier: Wissentlich falsche Prozessbehauptung.OGH 6 Ob 184/04h, 30.11.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105665 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 28.
- OGH 4 Ob 35/24m, 25.06.2024, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 129/16p, 29.11.2016, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
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