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Kann mein kleiner Lagerraum eigenes Wohnungseigentum sein?

betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Bauträger, Käufer
Sehr kleine Lagerräume von etwa eineinhalb bis sechseinhalb Quadratmetern haben nach allgemeiner Auffassung keine selbständige wirtschaftliche Bedeutung. Das gilt besonders, wenn nach den Plänen nicht einmal sicher ist, dass sie nach allen Seiten baulich abgeschlossen sind. An solchen Räumen kann daher kein eigenes Wohnungseigentum bestehen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 04.07.2023 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Lagerräumen von nur einer Größe von 1,30 bis 6,53 Quadratmeter, bei denen es nach den Planunterlagen keineswegs gesichert ist, daß es sich hiebei überhaupt um baulich nach allen Seiten abgeschlossene Räume handelt, kommt nach der Verkehrsauffassung keine selbständige wirtschaftliche Bedeutung zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105677 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 8.

Im Gesetz

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