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Kann ein Geschäft mit getrenntem Lagerraum eine Einheit sein?

günstig für Wohnungseigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Geschäftsraumeigentümer, Käufer
Ja. Dass einzelne Räume baulich voneinander getrennt sind, spricht nicht gegen ein einheitliches Wohnungseigentumsobjekt, wenn es nach allgemeiner Auffassung als eine Einheit anzusehen ist. Bei Nebenräumen eines Geschäftsraums, etwa einem Magazin in unmittelbarer Nähe, ist davon grundsätzlich auszugehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 20.03.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Nach den Vorgaben des WEG 1948 steht eine bauliche Trennung einzelner Räume eines Wohnungseigentumsobjekts einer wirksamen Wohnungseigentumsbegründung dann nicht entgegen, wenn nach der Verkehrsauffassung von einem einheitlichen Wohnungseigentumsobjekt auszugehen ist. Davon ist bei Nebenräumen eines Geschäftsraums – wie etwa einem Magazin – in dessen unmittelbarer räumlicher Nähe grundsätzlich auszugehen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132551 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

WEG 1948 §1

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