Darf ich beim Auszug mitnehmen, was ich eingebracht habe?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105727 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 8 Ob 74/24a, 27.02.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Nach dem Ende eines Miet- oder Pachtverhältnisses müssen Sie das Objekt zurückgeben; Sie dürfen es nicht zurückbehalten und auch nicht mit Gegenforderungen aufrechnen. Auch die Behauptung, Sie hätten investiert, schützt Sie davor nicht. Dasselbe gilt bei einem Wohnrecht.
Der Mieterschutz hindert Sie nicht daran, den Mietvertrag selbst zum vereinbarten Zeitpunkt zu beenden. Auch eine während der Mietzeit übernommene Verpflichtung, das Objekt zu einem bestimmten Termin zu räumen, ist zulässig. Sie gilt aber nur, wenn Sie bei dieser Einigung nicht unter Druck standen; darauf kann sich nur der Mieter berufen.