Darf mich der Enteigner als Mieter aus dem Objekt weisen?
günstig für Enteigner betrifft Mieter, Pächter, Enteignete, Enteigner
Ja. Der Enteigner leitet sein Eigentum nicht vom Enteigneten ab, sondern erwirbt es neu und grundsätzlich lastenfrei, und zwar auch frei von Miet- und Pachtverträgen. Er übernimmt keine Pflichten gegenüber den Bestandnehmern des Enteigneten und kann mit Räumungsklage vorgehen. Sie können sich nur an Ihren Vertragspartner halten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 27.05.2021 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Das Eigentumsrecht des Enteigners wird nicht vom Enteigneten abgeleitet, sondern entsteht originär. Der Enteigner erwirbt das Eigentum grundsätzlich lastenfrei, was nicht nur für die dinglichen, sondern auch für alle obligatorischen Rechte hinsichtlich des Enteignungsgegenstandes, gilt. Daraus folgt, dass der Enteigner keinerlei Pflichten gegenüber den Bestandnehmern des Enteigneten übernimmt und gegen diese, die sich ausschließlich an ihren Vertragspartner halten können, mit Räumungsklage vorgehen kann, ohne damit gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten zu verstoßen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Grundabtretungen, wie sie in § 3 ktn GTG vorgesehen sind, sind nach der Rechtsprechung des VfGH als Enteignungsmaßnahmen anerkannt.OGH 5 Ob 234/08k, 10.02.2009
- Die dingliche Wirkung des Enteignungsbescheids setzt dessen Rechtskraft voraus.OGH 5 Ob 234/08k, 10.02.2009
- Auch wenn es vor dem Vollzug der Enteignung zu einer freiwilligen Einverleibung des Eigentumsrechts des Enteigners im Einvernehmen mit dem Enteigneten kommt, wirkt die Einverleibung des Eigentumsrechts des Enteigners konstitutiv.OGH 5 Ob 234/08k, 10.02.2009
- Werden Liegenschaften enteignet, wirkt die Eintragung des Begünstigten im Grundbuch nach einem außerbücherlichen Vollzug nur mehr deklarativ, wird die Einverleibung aber vor einem Vollzug erzwungen, konstitutiv.OGH 5 Ob 234/08k, 10.02.2009
- Der rechtskräftige Enteignungsbescheid bildet den Rechtsgrund und - nach moderner Auffassung - der tatsächliche, freiwillige oder zwangsweise Vollzug (= Besitzerwerb), nicht etwa die Leistung/Hinterlegung/Sicherstellung der Entschädigungssumme, den Modus des Rechtserwerbs. Der Eigentumswechsel vollzieht sich erst, allerdings auch schon mit dem Vollzug der Enteignung.OGH 5 Ob 234/08k, 10.02.2009
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Voraussetzung ist die Rechtskraft des Enteignungsbescheides, der Ablauf der etwa gesetzten Räumungsfrist sowie Zahlung oder gerichtliche Hinterlegung des Entschädigungsbetrags.OGH 8 Ob 521/87, 04.06.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010847 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 13.
- OGH 4 Ob 54/21a, 27.05.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 187/17m, 13.02.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 179/16h, 23.01.2017
Im Gesetz
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