Zum Inhalt springen

Entsteht ein Wegerecht auch ohne besondere Vereinbarung?

günstig für Käufer betrifft Grundstückseigentümer, Käufer, Nachbarn
Ja. Verkauft jemand eine von zwei Liegenschaften, von denen eine erkennbar der anderen dient und weiter dienen soll, entsteht das Recht schon mit der Übertragung, ohne eigene Vereinbarung und ohne Eintragung im Grundbuch. Dasselbe gilt, wenn ein einheitliches Grundstück geteilt und ein Teil an einen Dritten übertragen wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (9 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2017)

Bei Übereignung einer von zwei Liegenschaften desselben Eigentümers (Aufhebung der Eigentümeridentität), von denen eine offenkundig der anderen dient und weiterhin dienen soll, entsteht auch ohne spezifische Vereinbarung unmittelbar durch den Übertragungsakt eine (außerbücherliche) Dienstbarkeit.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131628 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 9.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Eigentum erst mit Eintragung im Grundbuch

Nein. Solange Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Liegenschaft. Sein Recht ist durch die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwar beschränkt, er gilt aber weiterhin als Eigentümer, auch wenn Ihnen die Liegenschaft bereits übergeben wurde.

günstig für Verkäufer Preissprung und Vorvertrag

Nicht unbedingt. Hat sich der ortsübliche Preis zwischen der Einräumung des Rechts und seiner Ausübung innerhalb von drei Jahren verdoppelt, ist das eine wesentliche und außergewöhnliche Wertsteigerung. Weil sie keine Seite vorhersehen konnte, dürfen Sie sich weigern, den Vertrag zuzuhalten.

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Dienstbarkeit ohne Eintragung im Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Offenkundige Dienstbarkeit ohne Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Wegerecht bei Trennung zweier Grundstücke
Eigentum und Grundbuch · Stillschweigendes Wegerecht nach Teilung
Eigentum und Grundbuch · Dienstbarkeit ohne Eintragung nach Teilung