Entsteht ein Wegerecht auch ohne besondere Vereinbarung?
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Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (9 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2017)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das gilt auch für den Fall der Teilung eines bisher einheitlichen Grundstücks und Übertragung eines (dann herrschenden oder dienenden) Grundstücksteils an einen Dritten.OGH 1 Ob 220/20i, 21.12.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131628 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 9.
- OGH 10 Ob 2/26f, 24.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 1/26t, 27.01.2026, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 120/24h, 23.09.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 30/23g, 18.04.2023, Fall aus Vorarlberg
- OGH 8 Ob 52/22p, 25.05.2022
- OGH 5 Ob 119/19i, 27.11.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 71/18v, 20.06.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Solange Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Liegenschaft. Sein Recht ist durch die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwar beschränkt, er gilt aber weiterhin als Eigentümer, auch wenn Ihnen die Liegenschaft bereits übergeben wurde.
Nicht unbedingt. Hat sich der ortsübliche Preis zwischen der Einräumung des Rechts und seiner Ausübung innerhalb von drei Jahren verdoppelt, ist das eine wesentliche und außergewöhnliche Wertsteigerung. Weil sie keine Seite vorhersehen konnte, dürfen Sie sich weigern, den Vertrag zuzuhalten.