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Muss ich als Gesellschafter die Krise der Firma kennen?

günstig für Gläubiger betrifft Gesellschafter, GmbH, Gläubiger
Ob Ihr Darlehen an die Gesellschaft Eigenkapital ersetzt, hängt auch von Ihrem Wissen ab. Es genügt, dass Ihnen die Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft im Zeitpunkt der Kreditgewährung bekannt sein musste. Dass Sie es tatsächlich wussten, ist nicht nötig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 24.02.2026 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Zur Beurteilung eines Gesellschafterdarlehens als eigenkapitalsersetzend genügt es, wenn dem Gesellschafter im Zeitpunkt der Kreditgewährung die Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft bekannt sein musste; positive Kenntnis ist nicht erforderlich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105983 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Genannte Normen

GmbHG §74

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Sorgfaltspflicht des Gläubigers bei Insolvenzbekanntmachung

Ja. Wer als Gläubiger die öffentliche Bekanntmachung der Verfahrenseröffnung nicht beachtet, handelt fahrlässig. Dass Sie sonst laufend Meldungen eines Kreditschutzverbands erhalten, im konkreten Fall aber keine bekommen haben, entschuldigt Sie nicht. Sie müssten nachweisen, dass Sie schuldlos nichts davon wussten.

günstig für Schuldner Verjährungsbeginn ohne Kenntnis

Ja. Die Verjährung beginnt grundsätzlich unabhängig davon, ob Sie von Ihrem Recht wissen. Nur wo das Gesetz die Kenntnis ausdrücklich verlangt, etwa beim Schadenersatz, ist das anders. Hat der Schuldner Ihre Kenntnis arglistig verhindert, kann sich daraus ein neuer Verpflichtungsgrund ergeben.

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