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Wann ist ein Vertragsverstoß so schwer, dass Schluss ist?

günstig für Unternehmer betrifft Handelsvertreter, Unternehmer, Vertriebspartner
Eine sonstige wesentliche Vertragsbestimmung ist dann verletzt, wenn der Verstoß so schwer wiegt, dass dem Unternehmer die weitere Einhaltung des Vertrags nicht mehr zuzumuten ist. Erst dann darf er sich vom Vertrag lösen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Eine Verletzung sonstiger wesentlicher Vertragsbestimmungen ist dann gegeben, wenn es sich um solche Vertragsbestimmungen handelt, deren Verletzung von so großer Bedeutung ist, daß dem Unternehmer ein weiteres Zuhalten des Vertrages nicht zugemutet werden kann.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106000 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Genannte Normen

HVertrG 1993 §22 Abs2 Z3

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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