Wann ist ein Vertragsverstoß so schwer, dass Schluss ist?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106000 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 8 ObA 17/25w, 12.08.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 29/24h, 24.10.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
HVertrG 1993 §22 Abs2 Z3
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Schutz vor einer sachlich nicht gerechtfertigten Vertragsauflösung gilt auch für die Auflösung von Dauerverträgen aus wichtigem Grund. Eine Klausel ist unzulässig, wenn sie den Grund nicht ausreichend genau beschreibt, etwa mit dem Begriff eines nicht ausbesserungsfähigen Schadens.
Ein genereller Verzicht auf Ersatzansprüche im Voraus wird als anstößig empfunden. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird eine so weit gehende Abweichung von den gesetzlichen Regeln nicht hingenommen. Im Zweifel gilt sie nicht als vereinbart oder wird eng ausgelegt.