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Was muss ich nach dem Jobverlust tun, um Unterhalt zu senken?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, getrennte Eltern, Arbeitslose
Nach einem Arbeitsplatzverlust kommt es maßgeblich auf Ihr Verhalten an. Ein erdachtes Einkommen wird Ihnen vor allem dann angerechnet, wenn Sie sich ohne triftigen Grund gar nicht als arbeitssuchend gemeldet haben und Ihnen sonst tatsächlich eine Stelle hätte vermittelt werden können. Eine bloße Anmeldung genügt nicht, Sie müssen sich auch selbst bemühen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 23.09.2024 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Es kommt bei einem Verlust des Arbeitsplatzes bei der Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage ganz maßgeblich auf das Verhalten des Unterhaltspflichtigen nach dem Verlust des Arbeitsplatzes an. Zu einer Anspannung auf ein fiktives Einkommen des Unterhaltspflichtigen kommt es insbesondere erst dann, wenn sich der Unterhaltspflichtige überhaupt nicht als arbeitssuchend gemeldet hat, ohne triftige Gründe hiefür angeben zu können, und ihm im Falle einer Meldung tatsächlich eine konkrete Arbeitsstelle hätte vermittelt werden können.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106230 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 15.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhalt bei Arbeitslosigkeit ohne Meldung

Als Unterhaltspflichtiger müssen Sie darlegen, dass und wie Sie nach Kräften zum Unterhalt beigetragen haben. Sind Sie arbeitslos und beim Arbeitsmarktservice nicht als arbeitssuchend gemeldet, wird für diese Zeit ein erzielbares Einkommen angenommen. Der Unterhalt wird dann von diesem gedachten Betrag berechnet.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhalt nach erzielbarem Einkommen

Der Unterhalt kann nach dem Einkommen bemessen werden, das Sie erzielen könnten, auch wenn Sie es tatsächlich nicht erzielen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie selbständig oder angestellt sind.

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