Muss ich Unterhalt zahlen, obwohl ich arbeitslos bin?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.09.2024 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mischunterhalt.OGH 3 Ob 109/20f, 18.08.2020
- Hier: Langjährige Arbeitslosigkeit. Zur Frage, ob dem Vater Versäumnisse in der Ernsthaftigkeit bei der Arbeitsplatzsuche anzulasten sind.OGH 1 Ob 65/16i, 28.04.2016
- Den Unterhaltsschuldner trifft die Beweislast, dafür, ein adäquates Einkommen (unverschuldet) nicht erzielen zu können.OGH 1 Ob 65/16i, 28.04.2016
- Den Unterhaltsschuldner trifft die Beweislast, dass er sein früheres Einkommen nicht mehr erzielen kann.OGH 7 Ob 140/97g, 14.05.1997
- Diese Beweislast kommt daher nur dann zum Tragen, wenn das Gericht aufgrund seiner amtswegigen Beweiserhebungen außerstande ist, eine ausreichende Tatsachengrundlage zu schaffen (vgl SZ 57/84).OGH 8 Ob 503/96, 08.02.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047536 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 17.
- OGH 7 Ob 125/24v, 23.09.2024
- OGH 4 Ob 30/24a, 23.05.2024, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 61/24g, 17.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 141/19z, 22.10.2019, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 136/19k, 29.08.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 25/19s, 31.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 38/18x, 30.04.2018
- OGH 4 Ob 258/16v, 24.01.2017, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Unterhalt darf nur dann nach einem Einkommen bemessen werden, das Sie gar nicht erzielen, wenn Sie selbst schuld daran sind, dass Sie nicht arbeiten. Ohne dieses Verschulden zählt nur Ihr tatsächliches Einkommen.
Nach einem Arbeitsplatzverlust kommt es maßgeblich auf Ihr Verhalten an. Ein erdachtes Einkommen wird Ihnen vor allem dann angerechnet, wenn Sie sich ohne triftigen Grund gar nicht als arbeitssuchend gemeldet haben und Ihnen sonst tatsächlich eine Stelle hätte vermittelt werden können. Eine bloße Anmeldung genügt nicht, Sie müssen sich auch selbst bemühen.