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Haftet der Staat, wenn das Gericht meine Exekution zu langsam erledigt?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, betreibende Parteien, Verpflichtete
Ja, das ist möglich. Die Vorschriften, die dem Gericht eine rasche Erledigung und die Einhaltung von Fristen auftragen, schützen auch den betreibenden Gläubiger. Erleiden Sie einen Vermögensnachteil, weil ein Vollzugsauftrag nicht mit der gebotenen Raschheit angeordnet wurde, kann dieser Nachteil ersetzt werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 02.03.2021 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Die Bestimmungen der §§ 49 Abs 1, 110 Abs 1 und 551 Geo sind auch Schutzgesetze zugunsten der betreibenden Gläubiger gegen Vermögensnachteile, die ihnen aus einem nicht mit tunlicher Raschheit angeordneten Vollzugsauftrag erwachsen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106350 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Zahlung trotz laufendem Rechtsmittel

Ja. Zahlen Sie aufgrund eines Urteils, das noch bekämpft werden kann, ist das erkennbar nur für den Fall gemeint, dass dieses Urteil hält. Wird es später aufgehoben oder der Anspruch aberkannt, können Sie das Gezahlte zurückfordern; eine bewilligte Zwangsvollstreckung ist auf Ihren Antrag einzustellen.

günstig für Schuldner Abbruch eines benützten Bauwerks

Nein. Wird das Bauwerk noch benützt oder befinden sich Sachen des Verpflichteten darin, muss spätestens gleichzeitig mit dem Abbruch auch die Räumung beantragt werden. Versäumt der Gläubiger diesen Antrag, wird sein Begehren abgewiesen; eine Frist zum Nachholen bekommt er nicht.

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