Bekomme ich Ersatz, wenn mein Prozess zu lange gedauert hat?
günstig für Bund betrifft Kläger, Beklagter, Parteien
Als unterlegener Schuldner in der Regel nicht für die Zinsen. Die Vorschriften über eine rasche Erledigung schützen zwar auch die Parteien, aber nicht denjenigen, der seine Zahlungspflicht zu Unrecht bestreitet und den Prozess dann verliert. Die Verurteilung zu Verzugszinsen fällt in sein Risiko. Anders ist es bei Mehrkosten aus offensichtlich unnötigen Verfahrensschritten; ein eigenes Mitverschulden wird dabei berücksichtigt.
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Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 02.03.2021 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2013)
Bestimmungen über eine rasche und fristgerechte Erledigung in einem Zivilprozess dienen nicht nur den Interessen der Öffentlichkeit, sondern auch jenen der Rechtsschutz suchenden Parteien. Es kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, mit Bestimmungen über eine rasche Erledigung eines Zivilprozesses die Interessen eines (vertragsbrüchigen) Schuldners zu schützen, der seine Zahlungspflicht zu Unrecht bestreitet und sich auf einen Prozess einlässt. Lässt er sich auf den Prozess ein und unterliegt er in der Folge, fällt seine rechtskräftige Verurteilung zur Zahlung von Verzugszinsen in seinen Risikobereich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Mitverschulden der Partei ist jedoch zu berücksichtigen.OGH 1 Ob 204/20m, 02.03.2021
- Anderes hat aber für vermeidbare (Mehr‑)Prozesskosten zu gelten, die einer Partei durch evident unnötig (aufgrund einer unvertretbaren Auslegung von Vorschriften des materiellen oder formellen Rechts) veranlasste Verfahrensschritte entstehen; danach ob diese unnötigen Mehrkosten (letztlich) von der unterliegenden oder der obsiegenden Partei zu tragen sind, ist nicht zu unterscheiden. § 180 Abs 3 ZPO bezweckt den Schutz der unterlegenen (und nach den Regeln über die Prozesskosten zum Kostenersatz verpflichteten) Partei ebenso, wie den der obsiegenden Partei.OGH 1 Ob 204/20m, 02.03.2021
- § 49 Abs 1 Geo bezweckt neben anderen Bestimmungen eine rasche und fristgerechte Erledigung der übertragenen Geschäfte.OGH 1 Ob 199/15v, 24.11.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129052 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 1 Ob 204/20m, 02.03.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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