Wann ist die Rückgabe des Kindes für das Kind gefährlich?
betrifft Kinder, getrennt lebende Eltern, obsorgeberechtigte Elternteile
Ob das Wohl eines Kindes durch eine Rückgabe gefährdet wäre, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Diese Frage ist in jedem einzelnen Fall gesondert zu beurteilen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 04.09.2024 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Ob das Kindeswohl im Sinn des Art 13 Abs 1 lit b des Übereinkommens bei einer Rückgabe gefährdet ist, ist eine von den jeweiligen Umständen abhängige Frage, die im Einzelfall zu entscheiden ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Den Kindern würde mit hoher Wahrscheinlichkeit eine „ICD 10: F43.2 Anpassungsstörung“ drohen.OGH 6 Ob 99/16a, 30.05.2016
- Hier: Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Besuchsrechtsausübung sind nicht ausreichend schwerwiegend.OGH 6 Ob 71/13d, 22.04.2013
- Die Verletzung des Aufenthaltsbestimmungsrechts unter Mitsorgeberechtigten ist hinreichende Anwendungsvoraussetzung des HKÜ.OGH 6 Ob 39/13y, 20.03.2013
- Hier: Art 13 Abs 2 HKÜ.OGH 5 Ob 227/10h, 29.03.2011
- Die Frage bedarf daher regelmäßig nur dann einer Beurteilung durch den Obersten Gerichtshof, wenn die Vorinstanzen bei ihren Entscheidungen in unvertretbarer Weise von den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen abgewichen sind.OGH 6 Ob 242/09w, 18.12.2009
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Maßgeblich sind regelmäßig eine Vielzahl von Kriterien, wie insbesondere die Persönlichkeit des jeweiligen Kindes, das bisherige Verhältnis zu Vater und Mutter, die zu erwartende Behandlung beim in der Heimat verbliebenen Elternteil und die Verwurzelung in der neuen Umgebung. Bloß kurzfristige Traurigkeitsgefühle in einer Umstellungsphase nach der Rückkehr können dann nicht als "seelischer Schaden" im Sinne des Art 13 lit b des Übereinkommens angesehen werden, wenn mit ausreichender Sicherheit zu erwarten wäre, dass das Kind nach einer gewissen Eingewöhnungszeit seine seelische Ausgeglichenheit wieder finden wird. Der bloße Wunsch des Kindes, bei seiner Mutter in Österreich zu bleiben, wäre nach Art 13 Abs 2 des Übereinkommens nur dann von Bedeutung, wenn das Kind aufgrund seines Alters und seiner Reife imstande ist, die Konsequenzen seines Wunsches abzuschätzen.OGH 9 Ob 102/03w, 08.10.2003
- Die einer Rückführung entgegentretende Person hat konkret darzulegen, welche Nachteile sie für das Kind befürchtet. Einen allgemeinen Erfahrungssatz, nach dem fünfjährige Kinder, die sich bereits einige Zeit mit der Mutter in deren Heimatstaat aufgehalten haben, bei einer Rückführung zum Vater in die bisherige Heimat mit größter Wahrscheinlichkeit seelische Schäden erleiden würden, gibt es nicht.OGH 9 Ob 102/03w, 08.10.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112662 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 31.
- OGH 6 Ob 153/24d, 04.09.2024, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 36/24y, 20.03.2024
- OGH 6 Ob 54/23v, 24.03.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 14 · Anleitungs- und Belehrungspflicht
Verwandte Fragen
Familienrecht · Kindeswohl bei der Rückgabe eines Kindes
Familienrecht · Rückführung des Kindes und Begleitung
Familienrecht · Kindeswohl bei der Rückführung
Familienrecht · Übersiedlung des Kindes und Kindeswohl
Familienrecht · Beweislast bei Hindernissen für die Rückführung