Ist mein Antrag rechtzeitig, wenn ich ihn am letzten Tag abschicke?
betrifft Antragsteller, Kläger, Wohnungseigentümer, Mieter
Bei diesen Fristen kommt es darauf an, wann die Erklärung bei Gericht einlangt, nicht wann Sie sie abgeschickt haben. Das gilt für Klagen ebenso wie für Anträge, die eine Klage ersetzen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 18.12.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Bei diesen Fristen handelt es sich um materiellrechtliche Fristen, für deren Einhaltung der Eingang der betreffenden Erklärung (zB Klage; hier: Antrag) bei Gericht maßgebend ist. So wie Klagen mit materiellrechtlichem Begehren (zum Unterschied von den sogenannten Rechtsmittelklagen) und Klagssurrogate (zB Aufkündigung) materiellrechtlichen Fristen unterliegen, hat dies auch für in das Außerstreitverfahren verwiesene Sachanträge, welche eine Klage ersetzen, zu gelten.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106946 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 7.
- OGH 5 Ob 183/24h, 18.12.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 17/21t, 27.07.2021
- OGH 5 Ob 161/17p, 26.09.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 20/16a, 14.06.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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