Muss ich Liftkosten zahlen, obwohl ich den Lift kaum nutzen kann?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 10.04.2018 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- In aller Regel ist eine Reduzierung der anteilig mitzutragenden Liftkosten angezeigt, wenn der Aufzug im Wesentlichen nur zum Erreichen von Gemeinschaftsräumlichkeiten im Keller genutzt werden kann. In diesen Fällen wird der betreffende Wohnungseigentümer zumeist um 4/5 von der Tragung der Lisftkosten befreit.OGH 5 Ob 129/14b, 23.10.2014
- Hier: Kellerraum im Zubehörwohnungseigentum.OGH 5 Ob 66/10g, 20.04.2010
- Hier: Hausbesorgerkosten, Kosten für Wasserkontrollen, Kaminüberprüfungen, Entrümpelung, Müllabfuhr-, Wasser- und Abwassergebühren sowie Kosten der Beleuchtung im Stiegenhaus und Kosten des dortigen Feuerlöschers.OGH 5 Ob 189/07s, 18.09.2007
- Hier: Die objektive Nutzungsmöglichkeit des Liftes durch den Antragsteller, um zu seinen Tiefgaragenplätzen zu gelangen, rechtfertigt wegen der Besonderheiten der Wohnungseigentumsanlage eine Änderung des Aufteilungsschlüssels für die Liftkosten nicht.OGH 5 Ob 175/06f, 14.12.2006
- Grundsätzlich gilt bei Wohnungseigentümern von Erdgeschoßwohnungen, dass eine Reduzierung der anteilig mitzutragenden Liftbetriebskosten angezeigt ist, wenn sie den Aufzug im Wesentlichen nur für das Aufsuchen von Gemeinschaftsräumlichkeiten im Keller nutzen können.OGH 5 Ob 255/04t, 10.05.2005
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: § 32 Abs 5 WEG 2002 betreffend Kfz-Abstellplätze.OGH 5 Ob 179/04s, 03.08.2004
- Die Anwendung billigen Ermessens setzt voraus, daß eine gesetzliche Möglichkeit zur Schaffung eines neuen Aufteilungsschlüssels überhaupt vorliegt.OGH 5 Ob 213/98d, 09.02.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107157 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 5 Ob 42/18i, 10.04.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 32 · Aufteilung der Aufwendungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, nur in bestimmten Fällen. Als einzelner Wohnungseigentümer können Sie bei Gericht nur jene Verwalterpflichten durchsetzen, die das Gesetz ausdrücklich aufzählt. Geht es um Anliegen, die alle Eigentümer gemeinsam betreffen, bleibt Ihnen nur, eine Abstimmung anzustoßen, damit die Mehrheit dem Verwalter eine Weisung erteilt.
Rückständige Betriebskostenanteile säumiger Miteigentümer macht der Verwalter im eigenen Namen bei Gericht geltend. Das gilt auch dann, wenn die offenen Beträge zwischenzeitlich vorgestreckt wurden, etwa von den übrigen Miteigentümern.