Muss ich die Liftkosten voll zahlen, obwohl ich unten wohne?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 25.10.2016 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- In aller Regel ist eine Reduzierung der anteilig mitzutragenden Liftkosten angezeigt, wenn der Aufzug im Wesentlichen nur zum Erreichen von Gemeinschaftsräumlichkeiten im Keller genutzt werden kann. In diesen Fällen wird der betreffende Wohnungseigentümer zumeist um 4/5 von der Tragung der Liftkosten befreit.OGH 5 Ob 129/14b, 23.10.2014
- Die rechtsgestaltende Festsetzung des Verteilungsschlüssels für die Kosten der Liftanlage nach § 32 Abs 5 WEG 2002 ist für sämtliche Verfahrensparteien als zum Zeitpunkt der Rechtskraft eingetragenen Miteigentümer bindend.OGH 5 Ob 120/07v, 04.06.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109935 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 107/16w, 25.10.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 32 · Aufteilung der Aufwendungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Liegt für den fraglichen Zeitraum überhaupt eine Abrechnung vor, prüft das Gericht nur die Punkte, die Sie beanstanden. Sie müssen daher genau angeben, was Sie an der Abrechnung auszusetzen haben; sagen Sie das nicht schon im Antrag, muss das Gericht Sie dazu anleiten. Der Verwalter muss dann zu jedem einzelnen Punkt Stellung nehmen.
Nein, nur in bestimmten Fällen. Als einzelner Wohnungseigentümer können Sie bei Gericht nur jene Verwalterpflichten durchsetzen, die das Gesetz ausdrücklich aufzählt. Geht es um Anliegen, die alle Eigentümer gemeinsam betreffen, bleibt Ihnen nur, eine Abstimmung anzustoßen, damit die Mehrheit dem Verwalter eine Weisung erteilt.