Reicht ein Warnschild, um eine gefährliche Stelle abzusichern?
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Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 27.11.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Gefahrenzeichen des § 50 Z 1 StVO („Querrinne“ oder „Aufwölbung“) verlangt nicht, dass die Niveauunterschiede der Fahrbahnoberfläche dauerbedingt sind, weil sich dieses einschränkende Kriterium nicht aus dem Gesetz ableiten lässt und die Gefährlichkeit einer Querrinne oder Aufwölbung nicht davon abhängt, wie lange dieser Zustand besteht.OGH 2 Ob 8/20w, 27.11.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107159 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 8/20w, 27.11.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Das Gesetz knüpft besondere Folgen nur an die Verletzung einer genau umschriebenen Schutzvorschrift. Deshalb muss zwischen solchen Vorschriften und allgemein gehaltenen Verhaltensgeboten unterschieden werden.
Eine Schutzvorschrift schützt nur jene Personen, die berechtigt in den Gefahrenbereich gelangen. Wer sich unbefugt dorthin begibt, kann sich auf diesen Zweck der Vorschrift nicht berufen. Der Schutzbereich der Vorschrift ist damit beschränkt.