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Reicht jede verletzte Regel für meinen Schadenersatz?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Schädiger, Betriebe, Behörden
Nein. Das Gesetz knüpft besondere Folgen nur an die Verletzung einer genau umschriebenen Schutzvorschrift. Deshalb muss zwischen solchen Vorschriften und allgemein gehaltenen Verhaltensgeboten unterschieden werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 27.01.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Der Gesetzgeber hat an die Verletzung eines Gesetzes, das den zufälligen Beschädigungen vorzubeugen sucht (§ 1311 ABGB), besondere Rechtsfolgen geknüpft und damit die Schutzgesetzverletzung zu einer besonderen - positivrechtlichen - Kategorie innerhalb des deliktischen Bereiches gemacht. § 1311 ABGB wäre nicht vollziehbar, könnte nicht zwischen Schutzgesetzverletzungen und Verletzungen anderer, nicht konkret umschriebener Verhaltensgebote unterschieden werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027567 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Was als Schutzgesetz gilt

Ein Schutzgesetz muss kein förmliches Gesetz sein. Es genügt jede Rechtsvorschrift, die inhaltlich einen Schutzzweck verfolgt. Auch eine Verordnung kann daher ein Schutzgesetz sein.

günstig für Geschädigter Haftung bei Verletzung einer Schutzvorschrift

Wer eine Vorschrift verletzt, die Schäden verhindern soll, haftet für den entstandenen Schaden. Von dieser Haftung kommt er nur frei, wenn er beweist, dass der Schaden auch dann eingetreten wäre, wenn er sich vorschriftsmäßig verhalten hätte. Diesen Beweis muss er selbst erbringen.

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