Wird mir das Weihnachtsgeld aus dem Sozialplan später abgezogen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auslegung gemäß §§ 6, 7 ABGB.OGH 9 ObA 149/00b, 14.06.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107237 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 14.
- OGH 8 ObA 62/24m, 27.02.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 51/23z, 26.07.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 120/22w, 19.12.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 99/22g, 28.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 9/21w, 29.04.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 97 · Betriebsvereinbarungen
- ArbVG § 109 · Mitwirkung bei Betriebsänderungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Werden Sie im Hotel- und Gastgewerbe berechtigt entlassen, treten Sie ohne wichtigen Grund vorzeitig aus oder halten Sie die Kündigungsfrist nicht ein, entsteht der Anspruch auf die Jahresremuneration gar nicht. Es macht keinen Unterschied, ob das Geld schon ausbezahlt war. Ein bereits erhaltener Betrag ist zurückzuzahlen.
Weil es auf Sonderzahlungen keinen gesetzlichen Anspruch gibt, darf ein Kollektivvertrag sie an Bedingungen knüpfen. Sieht er vor, dass der anteilige Anspruch bei einer berechtigten Entlassung entfällt, entsteht er von vornherein nicht. Bereits ausbezahltes Weihnachtsgeld ist dann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zurückzuzahlen.