Zählt eine vom Vermieter selbst genutzte Garage mit?
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine sachgerechte Entscheidung hinsichtlich der "vom Vermieter benützten oder trotz Vermietbarkeit nicht benützten Objekte" ist an der Vermietbarkeit solcher Objekte zu orientieren.OGH 5 Ob 157/00z, 15.06.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107266 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 29/25p, 30.10.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 1 · Geltungsbereich
- MRG § 17 · Anteil an den Gesamtkosten; Nutzfläche
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In der Regel nicht. Entscheidend ist, ob ein Raum selbständig vermietbar ist; Räume, die üblicherweise zu einem Haus gehören, etwa Abstellräume, Keller oder Garagen, bleiben außer Betracht. Das ändert sich, wenn ein solcher Raum tatsächlich eigens vermietet wurde.
Die besondere Bestimmung des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechts über Ein- und Abstellplätze gilt nur für Plätze, die gemeinsam mit einer Wohnung oder einem Geschäftsraum vermietet wurden. Auf getrennt vermietete Plätze lässt sie sich nicht übertragen.