Woran erkennt ein Käufer, dass ein fremdes Recht besteht?
betrifft Käufer, Grundeigentümer, Wegberechtigte
Entscheidend ist, ob man vom belasteten Grundstück aus bei einiger Aufmerksamkeit Einrichtungen oder Vorgänge wahrnehmen kann, die ein solches Recht vermuten lassen, etwa deutliche Fahrrinnen oder ein Tor, das ohne Wegerecht keine Funktion hätte. Bei Rechten, die nur einer Person zustehen, wie einem Wohnungsrecht, ist das von außen in der Regel nicht erkennbar.
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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (70 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1950)
Für den Begriff der offenkundigen Dienstbarkeit ist es wesentlich, ob man vom dienenden Grundstück aus bei einiger Aufmerksamkeit Einrichtungen oder Vorgänge wahrnehmen kann, die das Bestehen einer Dienstbarkeit vermuten lassen. Unter den Begriff einer derartigen Dienstbarkeit können nur Grunddienstbarkeiten fallen, keineswegs aber persönliche wie das Wohnungsrecht, weil von außen her das Bestehen einer solchen Dienstbarkeit gar nicht wahrgenommen werden kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Offenkundigkeit ist anzunehmen, wenn im Zeitpunkt der Eigentumsübertragung eine Inanspruchnahme der einen Liegenschaft zum Nutzen der anderen durch offenkundige Vorgänge oder ersichtliche Anlagen bzw Einrichtungen erkennbar ist.OGH 7 Ob 120/24h, 23.09.2024
- Hier: "Gasbock" unmittelbar vor der Garage der Kläger und Kenntnis von einer nicht lange zurückliegenden Grundstücksteilung.OGH 8 Ob 11/23k, 23.02.2023
- Hier: Nützliches Bestehen-Bleiben einer regelmäßig ausgeübten Nutzung (Gehrecht).OGH 9 Ob 43/21w, 28.07.2021
- Hier: Fruchtgenussrecht an einem Garagenstellplatz.OGH 6 Ob 73/13y, 08.05.2013
- In jüngerer Zeit hat die Rechtsprechung im Einzelfall auch die Offenkundigkeit von persönlichen Dienstbarkeiten wie Wohnungsdienstbarkeiten bejaht.OGH 6 Ob 73/13y, 08.05.2013
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- In diesem Zusammenhang schadet schon fahrlässige Unkenntnis.OGH 5 Ob 270/03x, 09.12.2003
- Einen derartigen Hinweis liefert auch ein Zugangstor, das bei einer von Wegerechten freien Liegenschaft keine Funktion hätte.OGH 5 Ob 270/03x, 09.12.2003
- Im Anlassfall steht fest, dass die Fischerei am streitverfangenen Bach samt seinen Zwischengewässern durch den Kläger und seine Rechtsvorgänger schon seit Jahrhunderten aufgrund gültiger Titel ständig ausgeübt wurde.OGH 1 Ob 277/00t, 27.02.2001
- Auch bei nicht verbücherten offenkundigen persönlichen beziehungsweise unregelmäßigen Servituten wird der Eintragungsgrundsatz durchbrochen und derjenige, der einen gültigen Titel besitzt, gegen den unbelasteten Erwerb durch einen gutgläubigen Dritten nach § 1500 ABGB geschützt.OGH 8 Ob 16/00m, 07.09.2000
- Auch Wohnungsdienstbarkeiten können nach den Umständen des Einzelfalles entsprechend den bei der Grunddienstbarkeit herausgebildeten Kriterien offenkundig sein.OGH 1 Ob 587/95, 17.10.1995
- Hier: obligatorisches NutzungsrechtOGH 2 Ob 527/86, 18.03.1986
- Auch sichtbare Anlagen.OGH 6 Ob 666/85, 03.10.1985
- Auch bloße Fahrspuren - im vorliegenden Fall sind immerhin bis zu 20 cm tiefe deutlich sichtbare Fahrrinnen festgestellt - ausreichend.OGH 2 Ob 609/79, 12.02.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011633 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 70.
- OGH 10 Ob 2/26f, 24.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 109/25z, 16.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 120/24h, 23.09.2024, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 14/24t, 09.07.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 30/23g, 18.04.2023, Fall aus Vorarlberg
- OGH 8 Ob 11/23k, 23.02.2023
- OGH 5 Ob 51/22v, 21.04.2022
- OGH 5 Ob 26/22t, 03.03.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 64/19a, 24.09.2019, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 71/18v, 20.06.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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