Was passiert, wenn der Gegner meine Behauptung nur pauschal bestreitet?
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (114 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: unterbliebene Bestreitung der vom Kläger behaupteten VerbrauchereigenschaftOGH 9 Ob 113/24v, 27.05.2025
- Hier: Vorbringen der Beklagten, die im Vergleich vereinbarte Umschuldung vorgenommen zu haben, sodass Löschungserklärungen vorliegen würden, welcher der Kläger nicht substantiiert entgegentrat.OGH 2 Ob 187/23y, 25.10.2023
- Hier: Bei einer in einem Fahrzeug verbauten unzulässigen Abschalteinrichtung iSd Art 5 Abs 2 VO 715/2007/EG wurde die vorsätzliche Täuschung und Schädigungsabsicht in Abrede gestellt, nicht aber eine bloß fahrlässige Irreführung konkret bestritten.OGH 10 Ob 2/23a, 25.04.2023
- Hier: Ob die von einer aufwändigen Abrechnung abhängige Forderung eines Absonderungsgläubigers fällig ist, stellt aber eine Rechtsfrage dar.OGH 8 Ob 30/23d, 21.04.2023
- Der Rechtssatz, dass bloßes unsubstantiiertes Bestreiten im Prozess ausnahmsweise als Geständnis anzusehen ist, wenn die vom Gegner aufgestellte Behauptung offenbar leicht widerlegbar sein musste, dazu aber nie konkret oder schlüssig Stellung genommen wird, bezieht sich auf Tatsachenbehauptungen.OGH 8 Ob 30/23d, 21.04.2023
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- Hier: Ein unschlüssiges Rechtsvorbringen entzieht sich schon wegen Fehlens eines widerlegbaren Tatsachensubstrats einer substantiierten Bestreitung.OGH 8 Ob 28/21g, 25.01.2022
- Hier: Zum Anlageentschluss.OGH 1 Ob 73/18v, 19.06.2018
- Dies gilt bei für die Partei ungünstigeren Tatsachen ebenso wie bei den für sie günstigeren Umständen.OGH 1 Ob 73/18v, 19.06.2018
- Ansonsten bedürfen Tatsachen, die nicht zugestanden, aber auch nicht ausdrücklich bestritten worden sind, eines Beweises.OGH 6 Ob 85/16t, 30.05.2016
- Hier: Nicht substanziiertes Bestreiten eines Tatsachenvorbringens, sondern nur Einwendungen in rechtlicher Hinsicht.OGH 9 ObA 143/15t, 25.02.2016
- Dies gilt insbesondere dort, wo eine Partei bloß einzelnen Tatsachenbehauptungen des Gegners mit einem konkreten Gegenvorbringen entgegentritt, zu den übrigen jedoch inhaltlich nicht Stellung nimmt.OGH 9 ObA 7/03z, 12.02.2003
- Die Wertung des fehlenden substantiellen Bestreitens als schlüssiges Tatsachengeständnis (§ 267 ZPO) hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab; Zurückweisung der ao Revision.OGH 6 Ob 141/99z, 24.06.1999
- Hier: Schlüssiges Zugeständnis der Eigenschaft als Ehewohnung.OGH 3 Ob 311/98, 16.12.1998
- Einzelfall.OGH 9 Ob 306/97h, 10.12.1997
- Hier hat das Berufungsgericht im Bewusstsein der prozessualen Problematik die ergänzende Feststellung getroffen.OGH 4 Ob 2088/96d, 30.04.1996
- Unsubstantiiertes Bestreiten des ausreichenden gegnerischen Vorbringens ist als (schlüssiges) Geständnis anzusehen.OGH 7 Ob 1653/95, 27.09.1995
- Die unterbliebene Bestreitung ist nur dann als Zugeständnis zu werten, etwa wenn im Einzelfall gewichtige Indizien für ein derartiges Geständnis sprechen. Dies ist der Fall, etwa der Beklagte seinem Vorbringen die Behauptungen des Gegners zugrunde legt, wenn er die rechnerische Richtigkeit der Klagsforderung "unter neuerlichem Hinweis auf das sonstige Vorbringen" zugestand, ohne dass ein derartiges Vorbringen zur Hauptsache vorgelegen wäre oder schließlich wenn der Beklagte zwar das Klagebegehren der Höhe nach außer Streit gestellt, sich jedoch zum Zinsenbegehren nicht geäußert hat.OGH 1 Ob 14/93, 11.05.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039927 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 114.
- OGH 5 Ob 191/24k, 25.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 113/24v, 27.05.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 75/25z, 26.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 26/24g, 11.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 118/24x, 05.12.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 9 Ob 92/24f, 23.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 101/24i, 28.08.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 41/23m, 16.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 137/23w, 23.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 187/23y, 25.10.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie zu einer Behauptung der Gegenseite nichts sagen, gilt das noch nicht als Zugeständnis. Ein Zugeständnis vor Gericht kann nur aus einer ausdrücklichen Erklärung abgeleitet werden. Bloßes Schweigen oder sonstiges Verhalten genügt dafür nicht.
Nein. Wenn die Gegenseite ihre Klage ändert und Sie erklären, dass Sie das Vorbringen bestreiten und sich gegen die Änderung aussprechen, haben Sie Ihr Widerspruchsrecht nicht verloren. Das bloße Wort bestreiten schadet Ihnen dabei nicht.