Darf ich einen Teil des Geldunterhalts durch Sachleistungen ersetzen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 15.11.2017 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bedienung eines Bausparvertrages.OGH 1 Ob 193/17i, 15.11.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107507 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 1 Ob 193/17i, 15.11.2017, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Hält sich das Kind ständig tagsüber im Haushalt des nicht obsorgeberechtigten Elternteils auf, kann sich der Geldunterhalt verringern. Der betreuende Elternteil hat dann nur einen Teil jener Kosten, die der Geldunterhalt abdecken soll. In einem solchen Fall ist eine Mischung aus Sachleistung und Geldleistung zulässig.
Nein, wenn die Vereinbarung tatsächlich gelebt wurde. Vereinbaren Eltern mehrerer Kinder, dass jeder für das bei ihm lebende Kind selbst aufkommt, wird der Unterhalt statt in Geld in Naturalleistungen erbracht. Hat der betreuende Elternteil die Lebenshaltung im selben Ausmaß bestritten, ist eine Zwangsvollstreckung des Kindes unzulässig.