In welche Gruppe komme ich, wenn ich allein im Geschäft stehe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 29.09.2016 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Einstufung in die jeweilige Beschäftigungsgruppe (hier: des Kollektivvertrags für Angestellte und Lehrlinge in den Handelsbetrieben) ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls.OGH 9 ObA 101/09g, 30.06.2010
- Die Tätigkeit einer Trafikangestellten ist auch dann nicht als "schwierig" einzustufen, wenn sie (überwiegend) allein in einem Geschäft ausgeübt wird: Einstufung in Beschäftigungsgruppe 2 der GehaltsO (im Unterschied zu der in 8 ObA 11/97v zu beurteilenden Tätigkeit einer allein im Geschäft befindlichen Schuhverkäuferin, die regelmäßig die Kunden beraten muss und mit verschiedenen Wünschen, aber auch mit Reklamationen und Beschwerden konfrontiert wird).OGH 8 ObA 189/02f, 17.10.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107567 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 9 ObA 109/16v, 29.09.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
KollV für Handelsangestellte allg
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Erfüllen Sie die allgemeinen Voraussetzungen für eine bestimmte Entlohnungsgruppe nicht und werden Sie deshalb mit einem Sondervertrag aufgenommen, darf dieser Vertrag so gestaltet werden, dass er Ihnen einen Anreiz gibt, die fehlenden Erfordernisse möglichst bald zu erfüllen. Darin liegt keine Verletzung der Gleichbehandlung.
Wer einen Betrieb nach den Weisungen der Geschäftsleitung selbständig in allen Belangen führt, also Einkauf, Abrechnung, Aufsicht über Lokal und Personal sowie die Arbeitseinteilung besorgt, ist leitender Angestellter im Sinn des Arbeitszeitgesetzes. Daran ändert es nichts, wenn Sie niemanden aufnehmen, kündigen oder entlassen und keine Löhne und Gehälter vereinbaren dürfen.