Kann ich meine Gehaltseinstufung bis zum Höchstgericht bekämpfen?
betrifft Angestellte, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Handelsbetriebe
Im Handel richtet sich Ihr kollektivvertragliches Gehalt nach Beschäftigungsgruppe, Berufsjahren und Gehaltsgebiet. Welche Umstände im Einzelfall für die richtige Einstufung maßgeblich sind, ist keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung. Der Oberste Gerichtshof entscheidet darüber daher regelmäßig nicht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
KollV für die Handelsangestellten Gehaltstafel. Nach der einen integrierenden Bestandteil des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs bildenden Gehaltsordnung ergibt sich das dem Angestellten nach dem Kollektivvertrag zu zahlende Gehalt nach den nach Beschäftigungsgruppen, Berufsjahren und Gehaltsgebieten gestaffelten Sätzen der Gehaltstafel. Unstimmigkeiten der Einstufung betreffen alle für die richtige Einstufung und Gehaltsbildung nach dem Kollektivvertrag maßgeblichen Umstände. Welche Kriterien und Umstände im Einzelfall für das richtige kollektivvertragliche Gehalt maßgeblich sind, bildet aber keine Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: KollV für Arbeiter in der eisen‑ und metallverarbeitenden Industrie.OGH 8 ObA 22/14i, 24.03.2014
- Hier: KollV-IT.OGH 9 ObA 117/12i, 22.10.2012
- Hier: KollV für Handelsangestellte.OGH 9 ObA 114/12y, 22.10.2012
- Hier: KollV für Angestellte der Industrie.OGH 9 ObA 18/10b, 29.09.2010
- Die Frage der Einstufung anhand der konkreten Tätigkeit in eine Kollektivvertragsgruppe kann naturgemäß nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden und stellt damit - soweit es nicht um eine allgemeine Auslegungsfrage hinsichtlich des Kollektivvertrags geht - keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar.OGH 9 ObA 57/10p, 28.07.2010
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Nach der Rechtsprechung (9 ObA 162/98h ua) bildet die Frage, welche Kriterien und Umstände im Einzelfall für das richtige kollektivvertragliche Gehalt maßgeblich sind, keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.OGH 9 ObA 28/06t, 29.03.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110650 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 20.
- OGH 9 ObA 40/24h, 26.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 73/22h, 31.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 25/21s, 26.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 56/20y, 28.09.2020
- OGH 9 ObA 41/19y, 15.05.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 97/17f, 27.09.2017, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 40/17y, 20.04.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 68/16g, 16.12.2016, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 109/16v, 29.09.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
ASGG §46 Abs1
Verwandte Fragen
Arbeitsrecht · Einstufungsstreit im Handel
Arbeitsrecht · Einstufung in eine Verwendungsgruppe
Arbeitsrecht · Einstufung als Einzelfallfrage
Arbeitsrecht · Einstufung in eine Verwendungsgruppe
Arbeitsrecht · Einstufung nach der ausgeübten Tätigkeit