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Wann löst eine Übertragung mein Vorkaufsrecht nicht aus?

günstig für Eigentümer betrifft Vorkaufsberechtigte, Eigentümer, Käufer
Andere Übertragungsarten als der Kauf sind solche, bei denen typischerweise persönliche Beweggründe im Vordergrund stehen oder eine nicht ersetzbare Gegenleistung vereinbart ist. Dazu zählt auch die Einbringung als Sacheinlage. In diesen Fällen erhält der Verpflichtete nicht das, was er sich vom Geschäft erwartet hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 12.03.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

"Andere Veräußerungsarten" sind solche, denen typischerweise immaterielle, an die Person des Erwerbers gebundene Motive zugrundeliegen oder die typischerweise auf eine nicht substituierbare Gegenleistung gerichtet sind. Der Verpflichtete erhält in den Vorkaufsfällen des § 1078 - zu denen auch die Sacheinlage zählt - nicht das, was er durch das beabsichtigte Geschäft erhalten sollte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107638 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 7.

Im Gesetz

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