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Welche Geschäfte zählen als Veräußerung für mein erweitertes Vorkaufsrecht?

günstig für Vorkaufsberechtigter betrifft Vorkaufsberechtigte, Grundstückseigentümer, Käufer, Erben
Dazu zählen alle Geschäfte, die bezwecken oder bewirken, dass die Sache endgültig aus dem Vermögen des einen ausscheidet und auf einen anderen übergeht. Die gesetzliche Erbfolge gehört nicht dazu. Ein erweitertes Vorkaufsrecht kann sich nur auf solche Arten erstrecken, die anerkannt sind.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 02.04.2024 (10 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1997)

Zu "anderen Veräußerungsarten" im Sinn des § 1078 ABGB zählen Lehre und Rechtsprechung alle Geschäfte, die das endgültige Ausscheiden einer Sache aus dem Vermögen des einen und ihre Übertragung auf einen anderen bezwecken oder bewirken.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107637 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 10.

Im Gesetz

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