Ab wann verjährt der Ersatz für Kosten der Gefahrenbeseitigung?
günstig für Bund betrifft Bund, Behördenorgane, Verursacher, Betriebe
Muss der Bund eine Gefahr beseitigen, weil der dafür Verantwortliche nach dem Wasserrecht seine Pflicht nicht erfüllt, und sind die Kosten bei diesem nicht hereinzubringen, ist der Bund unmittelbar geschädigt. Er kann diesen Schaden gegenüber seinen eigenen Organen geltend machen. Der Schaden ist bereits mit dem Aufwand eingetreten, ohne dass zuerst gegen die Verpflichteten vorgegangen werden müsste; ab diesem Zeitpunkt läuft auch die Verjährung.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 22.10.2021 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Muß der Bund im Wege notstandspolizeilicher Maßnahmen infolge Nichterfüllung der Gefahrenbeseitigungspflicht durch den Verursacher und Verpflichteten nach § 31 WRG die diesen nach dem Gesetz treffende Pflicht übernehmen und sind ihm hiefür Kosten erwachsen, die infolge der Vermögensverhältnisse und Einkommensverhältnisse des oder eines der solidarisch haftenden Verpflichteten als uneinbringlich erscheinen, ist er unmittelbar Geschädigter, der diesen Schaden im Rahmen des Organhaftpflichtgesetzes gegenüber seinen Organen geltend machen kann. Dieser Schaden ist dann eingetreten, wenn feststeht, daß der Schaden wirksam und daher unabwendbar ist, also im gegenständlichen Fall mit dem Kostenaufwand, ohne daß der Bund seinen Anspruch gegen die Verpflichteten nach dem Wasserrechtsgesetz zuerst hätte durchsetzen müssen. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die Verjährung.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108017 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 99/20x, 22.10.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1293
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Verwandte Fragen
Anderes · Kosten der behördlichen Gewässersanierung
Anderes · Kostenersatz nach Gewässerverunreinigung
Schadenersatz · Verjährungsbeginn bei Rettungsaufwand
Schadenersatz · Beginn der dreißigjährigen Verjährung
Schadenersatz · Verjährung von Ersatzansprüchen gegen den Staat