Zum Inhalt springen

Darf das Gericht eine eigene Lösung für alle finden?

betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Eigentümergemeinschaft
Nein. Ficht ein Miteigentümer eine solche Entscheidung an, ist das Gericht an seinen Antrag gebunden. Es kann dem Antrag nur stattgeben oder ihn abweisen. Eine eigene, für alle Beteiligten billige Regelung darf es nicht schaffen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 17.01.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Antragstellungen nach den §§ 13b Abs 4 und 14 Abs 3 WEG sind von der Dispostionsmaxime des anfechtenden Miteigentümers getragen, dem Gericht kommt hiebei keine Regelungsfunktion zu, vielmehr ist es an den Sachantrag insoweit gebunden, als es ihm stattgeben oder ihn abweisen kann, ohne eine allenfalls billige Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108151 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wohnungseigentum · Genehmigung einer Änderung am Wohnungseigentumsobjekt
Verfahrensrecht · Bindung des Gerichts an den Antrag
Verfahrensrecht · Alle Miteigentümer im Verfahren
Verfahrensrecht · Handeln eines einzelnen Streitgenossen
Wohnungseigentum · Bedingung in der Änderungsgenehmigung