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Haftet der Anbieter auch ohne Wissen von falschen Prospektangaben?

günstig für Anbieter betrifft Anleger, Anbieter, Banken, Unternehmer, Konsument
Die Haftung für einen fehlerhaften Anlageprospekt ist Schadenersatz und setzt daher ein Verschulden voraus. Der in Anspruch Genommene muss die Unrichtigkeit der Angaben gekannt haben oder hätte sie kennen müssen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 23.07.2025 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Voraussetzung für eine Prospekthaftung ist schon angesichts ihres schadenersatzrechtlichen Charakters, dass der in Anspruch Genommene die Unrichtigkeit der Prospektangaben kennt oder kennen musste.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108625 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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