Haftet der Anbieter auch ohne Wissen von falschen Prospektangaben?
günstig für Anbieter betrifft Anleger, Anbieter, Banken, Unternehmer, Konsument
Die Haftung für einen fehlerhaften Anlageprospekt ist Schadenersatz und setzt daher ein Verschulden voraus. Der in Anspruch Genommene muss die Unrichtigkeit der Angaben gekannt haben oder hätte sie kennen müssen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 23.07.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Voraussetzung für eine Prospekthaftung ist schon angesichts ihres schadenersatzrechtlichen Charakters, dass der in Anspruch Genommene die Unrichtigkeit der Prospektangaben kennt oder kennen musste.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Haftung für unrichtige Angaben in Fact Sheets aus dem Titel des (vor‑)vertraglichen Schadenersatzes.OGH 4 Ob 174/11h, 17.04.2012
- Wobei die Beweislast für die Schuldlosigkeit den Schädiger trifft.OGH 4 Ob 353/98k, 09.03.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108625 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 3 Ob 200/24v, 23.07.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1299
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