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Wer muss beweisen, dass der Auszug aus der Ehewohnung berechtigt war?

günstig für verlassener Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Unterhaltsberechtigte
Das muss jener Ehegatte beweisen, der die gemeinsame Wohnung verlassen hat. Der zurückgebliebene Teil muss nur zeigen, dass der andere ausgezogen ist und eine Rückkehr ablehnt. Bleiben die Gründe für den Auszug unklar, geht das zu Lasten des Ausgezogenen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 24.06.2019 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Der Ehegatte, der die Ehewohnung verlässt, hat zu behaupten und zu beweisen, dass die Aufgabe der Lebensgemeinschaft zu Recht erfolgte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109128 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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