Zählt es, wenn ein Pächter mein Geschäft im Mietlokal betreibt?
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Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 21.10.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zu § 12a Abs 5 MRG ist die eigene Betriebsführung des Hauptmieters vor der Verpachtung kein zwingendes Tatbestandserfordernis. Es genügt, dass es sich um ein Unternehmen des Hauptmieters handelt, das betrieben wird.OGH 10 Ob 188/00w, 05.12.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109187 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 113/20h, 21.10.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 12a · Veräußerung und Verpachtung eines Unternehmens
- MRG § 46a · Hauptmietzins bei bestehenden Mietverträgen über Geschäftsräumlichkeiten
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Übernimmt ein Mitmieter das im Geschäftslokal betriebene Unternehmen von einem anderen Mitmieter, greifen die Regeln über die Unternehmensveräußerung nicht, weil dem Vermieter kein anderer Mieter aufgedrängt wird. Aus seinen Rechten und Pflichten als Mitmieter scheidet der Übergeber nur mit Zustimmung des Vermieters aus.
Nein, wenn Ihr Vertrag ein Weitergaberecht enthält, etwa die Klausel, dass alle Rechte und Pflichten auf die Rechtsnachfolger übergehen, und Sie dieses Recht auch tatsächlich ausüben. Dann kann der Vermieter den Hauptmietzins nicht auf den angemessenen Betrag anheben. Steht an anderer Stelle des Vertrags eine eigene Regelung über die Weitergabe, gilt das nicht.