Wie wird bestimmt, was der Handwerker schuldet?
betrifft Besteller, Bauherren, Unternehmer, Handwerker
Was ein Unternehmer herstellen muss, ergibt sich aus dem Vertrag und den darin enthaltenen Beschreibungen. Ist das nicht eindeutig, wird der Vertrag ausgelegt. Vereinbart werden können Eigenschaften des fertigen Werkes ebenso wie eine bestimmte Art der Ausführung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 27.06.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Bei einem Werkvertrag hat der Werkunternehmer das vertraglich geschuldete Werk herzustellen. Das Geschuldete ergibt sich aus dem Vertrag und den darin enthaltenen Bestimmungen und Beschreibungen. Das vom Unternehmer Geschuldete ist daher mittels Vertragsauslegung zu ermitteln und es kann der Vertrag das Werk durch Substanzeigenschaften und Funktionseigenschaften festlegen, es kann aber auch eine bestimmte Art der Herstellung vereinbart werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109226 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 6.
- OGH 5 Ob 200/23g, 27.06.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 6 Ob 15/19b, 27.02.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 7/19v, 20.02.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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