Welche Eigenschaften muss die Arbeit des Handwerkers haben?
günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Bauherren, Unternehmer, Handwerker, Konsumenten
Der Unternehmer muss das Werk so ausführen, dass es alle Eigenschaften hat, die ausdrücklich vereinbart wurden. Dazu zählen auch jene Eigenschaften, die sich aus der Art des Geschäfts stillschweigend ergeben. Der entschiedene Fall betraf die Eindeckung eines Hauses.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Es obliegt dem Unternehmer, das Werk so auszuführen, dass es alle Eigenschaften hat, die ausdrücklich oder vermöge der Natur des Geschäftes stillschweigend bedungen worden sind (hier: Hauseindeckung).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Welche Eigenschaften das Werk aufzuweisen hat, ergibt sich in erster Linie aus der konkreten Vereinbarung, hilfsweise ‑ soweit eine Detailvereinbarung nicht besteht ‑ aus Natur und (erkennbarem) Zweck der Leistung, letztlich aus der Verkehrsauffassung, sodass das Werk so auszuführen ist, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Bestimmen sich die Eigenschaften des Werks nach der Verkehrsauffassung, sind die anerkannten Regeln der Technik des jeweiligen Fachs nach dem im Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuellen Stand zu beachten.OGH 3 Ob 143/12v, 19.09.2012
- Welche Eigenschaften das geschuldete Werk (hier: die Werbemaßnahmen) aufzuweisen hat, ergibt sich in erster Linie aus der konkreten Vereinbarung, hilfsweise aus Natur und (erkennbarem) Zweck der Leistung, letztlich aus der Verkehrsauffassung, sodass das Werk so auszuführen ist, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Im Zweifel wird ein Werk durchschnittlicher Qualität entsprechend den aktuellen fachspezifischen Erkenntnissen geschuldet.OGH 1 Ob 224/05f, 31.01.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021716 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 16.
- OGH 3 Ob 73/26w, 23.06.2026, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 9/25d, 24.02.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 162/24y, 15.10.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 200/23g, 27.06.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 3 Ob 34/20a, 17.06.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 7/19v, 20.02.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 65/18x, 03.10.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1165
- ABGB § 1167 · Gewährleistung
- ABGB § 1170
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