Gibt es ein außerordentliches Rechtsmittel, wenn keines zugelassen wurde?
betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrensbeteiligte
Hat das Berufungsgericht bei einem Aufhebungsbeschluss nicht ausgesprochen, dass ein Rechtsmittel zulässig ist, dann ist auch ein außerordentliches Rechtsmittel ausgeschlossen. Sie können die Entscheidung dann nicht bekämpfen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (102 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Fehlt ein Ausspruch über die Zulässigkeit des Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichtes, dann ist auch ein außerordentlicher Rekurs ausgeschlossen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Teilurteil auf Scheidung aus dem Verschulden des Beklagten samt Aufhebung und Zurückverweisung im Umfang des Verschuldensausspruchs hinsichtlich der Klägerin.OGH 1 Ob 239/22m, 20.12.2022
- Dieser Grundsatz gilt auch im Verfahren in Sozialrechtssachen.OGH 10 ObS 168/11w, 13.03.2012
- Eine Möglichkeit zur Nachholung eines unterlassenen Zulassungsausspruchs analog § 508 Abs 1 ZPO besteht bei Aufhebungsbeschlüssen gemäß § 519 Abs 1 Z 2 ZPO nicht.OGH 3 Ob 4/09y, 25.02.2009
- Der nur das berufungsgerichtliche Urteil betreffende Ausspruch über die Zulässigkeit der Anrufung des OGH erstreckt sich nicht auch auf den mit diesem Urteil gemeinsam ergangenen dem Restbegehren geltenden Teilaufhebungsbeschluss (vgl 4 Ob 188/00a).OGH 2 Ob 99/07h, 15.11.2007
- Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht mit seiner Entscheidung einen Teil des erstgerichtlichen Urteil bestätigt, einen anderen Teil dieser Entscheidung aber aufhebt und die Rechtssache im letzteren Umfang an das Erstgericht zurückverweist.OGH 8 Ob 149/06d, 31.01.2007
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Ein solcher berufungsgerichtlicher Aufhebungsbeschluss ist auch nicht mittels aufgeschobenem Rekurs gemäß § 515 ZPO bekämpfbar.OGH 1 Ob 282/03g, 10.02.2004
- Fehlt ein derartiger Ausspruch, hat dies gemäß § 526 Abs 2 ZPO zur sofortigen Verwerfung eines dennoch erhobenen Rechtsmittels zu führen, ohne dass dem Prozessgegner Gelegenheit zu einer Rechtsmittelbeantwortung zu geben wäre.OGH 5 Ob 185/03x, 07.10.2003
- Ein ausdrücklicher Ausspruch über die Unzulässigkeit des Rekurses hat nicht zu erfolgen.OGH 7 Ob 83/02k, 22.05.2002
- Hier: Verfahren nach § 37 MRG.OGH 5 Ob 170/01p, 18.12.2001
- Berufungsgericht hob in Urteilsform das erstinstanzliche Urteil auf, verwies die Rechtssache an das Erstgericht zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung zurück und erklärte die "ordentliche Revision" für nicht zulässig.OGH 7 Ob 236/00g, 18.10.2000
- Hier: § 14 Abs 3 Satz 1 AußStrG.OGH 5 Ob 528/94, 31.05.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043898 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 102.
- OGH 6 Ob 60/25d, 18.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 79/25m, 24.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 166/24d, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 92/24a, 03.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 223/23i, 19.12.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 87/23i, 17.08.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 57/23b, 04.07.2023, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 17/23p, 27.06.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 72/23d, 23.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 21/23w, 16.05.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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