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Kann ich einen aufhebenden Beschluss ohne Zulassung bekämpfen?

betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Rechtsmittelwerber
Hebt das Rekursgericht eine Entscheidung auf und spricht es nicht ausdrücklich aus, dass ein weiteres Rechtsmittel zulässig ist, können Sie dagegen nichts mehr unternehmen. Das gilt auch dann, wenn es um eine besonders bedeutsame Rechtsfrage geht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (62 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Fehlt ein Ausspruch über die Zulässigkeit des Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss des Rekursgerichts, dann ist auch ein außerordentlicher Revisionsrekurs - unabhängig vom Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage nach § 14 Abs 4 Satz 1 AußStrG - generell unzulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030814 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 62.

Genannte Normen

AußStrG nF §14 Abs4 Satz1; AußStrG idF WGN 1997 §14b Abs1; AußStrG 2005 §64 Abs1

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