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Wann verjähren regelmäßig wiederkehrende Zahlungen?

günstig für Schuldner betrifft Gläubiger, Schuldner, Unterhaltsberechtigte, Mieter
Für die kurze Verjährung kommt es darauf an, dass sich ein Anspruch von vornherein und seiner Natur nach auf Leistungen richtet, die regelmäßig wiederkehren. Maßgeblich ist die zeitliche Wiederkehr, nicht die gleichbleibende Höhe. Wechselnde Beträge ändern daran nichts.

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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 20.02.2024 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Wesentlich für die Frage der Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1480 ABGB ist, dass sich die Ansprüche von vornherein und ihrer Natur nach auf Leistungen richten, die in regelmäßiger zeitlicher Wiederkehr zu erbringen sind, die regelmäßige Wiederkehr mithin für die betreffenden Ansprüche typisch ist. Die regelmäßige Wiederkehr bezieht sich auf die Zeit, nicht auf die Gleichmäßigkeit des Betrages. Besteht also die Verbindlichkeit nur in fortlaufenden Leistungen und hat darin ihre charakteristische Erscheinung, dann greift die dreijährige Verjährung auch dann ein, wenn die Beträge in der Höhe wechseln.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109640 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Verjährung von Bereicherungsansprüchen

Ansprüche, weil jemand eine fremde Sache zum eigenen Nutzen verwendet hat, verjähren grundsätzlich erst nach dreißig Jahren. Die kurze Frist gilt nur, wenn es um Leistungen oder Lieferungen im geschäftlichen Betrieb geht.

günstig für Gläubiger Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt zu jenem Zeitpunkt, ab dem der Geltendmachung Ihres Anspruchs kein rechtliches Hindernis mehr entgegensteht. Fehlt es etwa noch an der Fälligkeit, läuft die Frist noch nicht.

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