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Bekomme ich meine Prozesskosten, wenn nur mein zweiter Antrag durchgeht?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wird Ihr Hauptantrag abgewiesen, Ihr hilfsweise gestellter zweiter Antrag aber zugesprochen, erhalten Sie vollen Kostenersatz, wenn beide Anträge auf derselben rechtlichen Grundlage beruhen, der Aufwand für beide derselbe war und Sie wirtschaftlich annähernd dasselbe erreicht haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 16.05.2023 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Trotz der Abweisung des Hauptbegehrens hat der Kläger vollen Kostenersatzanspruch, wenn er mit den Eventualbegehren durchdringt und beide Begehren auf derselben materiellrechtlichen Grundlage gestellt wurden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109703 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Eventualbegehren bei Streitanhängigkeit

Läuft über Ihr Hauptbegehren bereits ein anderes Verfahren, weist das Gericht auch das hilfsweise gestellte Begehren zurück. Nur wenn zwischen beiden kein enger Zusammenhang besteht, bleibt der Hilfsantrag bestehen.

günstig für Beklagter Bemessungsgrundlage bei teilweisem Erfolg

Gewinnen Sie den Prozess nur zum Teil, richtet sich der Kostenersatz nicht nach dem ursprünglich geforderten Betrag. Grundlage ist nur jener Betrag, den Sie tatsächlich zugesprochen bekommen.

Verwandte Fragen

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