Wer entscheidet über die Kosten des Verfahrens beim EU-Gerichtshof?
betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrensbeteiligte
Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gilt als Zwischenstreit innerhalb Ihres laufenden Verfahrens. Über die dabei entstandenen Kosten entscheidet daher nicht der Europäische Gerichtshof, sondern das österreichische Gericht, das die Frage vorgelegt hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Das Verfahren vor dem EuGH gemäß Art 177 EGV ist als Zwischenstreit des Revisionsrekursverfahrens anzusehen, so dass die Bestimmung der darauf entfallenden Kosten dem vorlegenden nationalen Gericht vorbehalten ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Sofern nicht aktenkundig, sind nach § 54 Abs 1 ZPO alle im Verfahren vor dem EuGH aufgelaufenen Kosten zu bescheinigen, weil nur so neben der Leistung an sich deren Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit beurteilt werden kann. Das gilt dann nicht, wenn der Gegner erklärt, gegen die Höhe der verzeichneten Kosten keine Einwände zu erheben und so die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Leistungen zugesteht.OGH 8 ObA 19/19f, 29.04.2019
- Die Frist zur Antragstellung nach § 54 Abs 2 ZPO für im Vorabentscheidungsverfahren entstandene Kosten beginnt gemäß § 167 iVm § 163 ZPO erst mit Aufnahme des nach § 90a Abs 1 GOG ausgesetzten Verfahrens.OGH 8 ObA 19/19f, 29.04.2019
- Mangels abweichender Bestimmungen sind die Kosten der Beteiligung der Beklagten am Verfahren vor dem EuGH nach TP 3C RATG zu bestimmen (so schon 4 Ob 98/09d mwN).OGH 1 Ob 123/17w, 12.07.2017
- Dabei sind die inländischen Kostenbestimmungen anzuwenden.OGH 17 Ob 7/10v, 13.07.2010
- Das Verfahren vor dem EuGH ist als Zwischenstreit des Revisionsrekursverfahrens anzusehen, sodass die dem Kläger in diesem Verfahren aufgelaufenen Kosten dem nationalen Gericht vorbehalten sind. Dem Kläger wurde daher Gelegenheit gegeben, die ihm im Verfahren vor dem EuGH aufgelaufenen Kosten zu verzeichnen.OGH 9 ObA 83/09k, 04.08.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109758 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 20.
- OGH 5 Ob 8/26a, 12.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 45/25v, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 127/24w, 05.12.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 137/21k, 21.07.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 19/19f, 29.04.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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