Wer zahlt meine Antwort, wenn das Rechtsmittel unzulässig war?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Parteien im Außerstreitverfahren, Rechtsmittelgegner
Der Gegner. Weisen Sie in Ihrer Beantwortung des Revisionsrekurses zutreffend darauf hin, dass dieses Rechtsmittel unzulässig ist, stehen Ihnen die Kosten dieses Zwischenstreits zu.
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Ständige Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 05.08.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2014)
Wird in der Revisionsrekursbeantwortung zutreffend auf die Unzulässigkeit des Rechtsmittels hingewiesen, steht in sinngemäßer Anwendung des § 78 Abs 2 AußStrG der Ersatz für die Kosten im Zwischenstreit um die Zulässigkeit des Revisionsrekurses zu.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aufteilungsverfahren.OGH 1 Ob 205/20h, 27.11.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129381 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 208/24k, 05.08.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 146/23s, 09.04.2024
- OGH 5 Ob 206/20k, 07.01.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 205/20h, 27.11.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
AußStrG 2005 §78 Abs2
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